Ingo Wirth schreibt in "Tote geben zu Protokoll"
Es gibt keinen momentanen Übergang vom Leben zum Tod, sondern das Sterben ist ein Vorgang, der in mehreren, unterschiedlich langen Etappen abläuft. Diese sind durch den Ausfall bestimmter Lebenserscheinungen gekennzeichnet.
Zeitlich nacheinander treten der sogenannte klinische Tod, der Individualtod und der biologische Tod ein.
Klinischer Tod -> Herz- u. Atemstillstand, "Rückkehr" vom klin. Tod zum Leben ist mittels Apparaten möglich (Herz-Lungen-Maschinen usw.
Individualtod -> Hirntod, Erliegen aller Hinrfunktionen = irreversibles Ende des Lebens
Phase des intermediären Lebens -> Gewebe u. Organe übelerleben entsprechend ihrer Sauerstoffmangelempfindlichkeit unterschiedlich lange
Durch bestimmte Reize können an einzelnen Geweben und Organen, die noch nicht abgestorben sind, während eines begrenzten Zeitraumes auftretende Reaktionen ausgelöst werden.
Ende des intermediären Lebens = Absterben der letzten Körperzellen -> Eintreten des biol. Todes = absoluter Tod
Frühe Leichenerscheinungen: Totenflecke, Todenstarre, Leichenkälte
20-30 min. nach Kreislaufstillstand erste Totenflecke an seitl. Halspartien, später an allen Stellen, die an der Körperunterseite sind (Blut sinkt nach unten)
danach Totenstarre (keine Zeit genannt) -> ensteht, wenn die Adenosintriphosphat (ATP)-Reserve der Muskeln aufgebraucht ist. ATP dient als sog. Weichmacher der Muskeln.
Die folgende Leichenzersetzung hängt von den Umweltverhältnissen (bes. Temp.) ab.
Brauchst Du noch Details der Leichenzersetzung?
Zu deiner letzten Frage. Da kann ich nur von einer persönlichen Erfahrung berichten. Als mein Opa starb, gab es seitens der Ärztin keine Reanimation. Mein Opa war 86 Jahre, seit einger Zeit bettlägerich und ist ganz friedlich eingeschlafen. Die Ärztin war die Hausärztin. Hätten wir den Notarzt gerufen, hätten sie vermutlich um jeden Preis versucht, ihn wieder ins Leben zu zerren, was er aber nicht gewollt hätte, wie wir wussten.
Als diesen Januar mein 18-jähriger Großcousin plötzlich umfiel und tot war, wurde trotz seines Herzfehlers über eine Stunde versucht, ihn zu reanimieren. Vergeblich.
Somit glaube ich, dass Deine Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann und es einen kleinen Handlungsspielraum der Notärzte gibt. Allerdings besteht der vermutlich nur darin, wie lange versucht wird zu reanimieren.
Falls Du wissen willst, ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, müsste ich mal bei einem Bekannten von mir nachfragen, der Rettungsassistent ist. Aber vielleicht findet sich hier ja jemand, der durch den eigenen Job besser Auskunft geben kann.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG
Bea