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Oh, sim, du kannst aber auch umfangreiche Fragen stellen.
Also hätte ich noch einen alten Palandt, wobei schon eine Auflage dienen würde, die in den 80er Jahren erschienen ist, dann könntest du dort unter den §§ 41-76 des Ehegesetzes (EheG) nachforschen und alles durchforsten.
Für alle Nichtpalandtkenner: der Palandt ist ein sog. Beckscher-Kurz-Kommentar befasst sich ausschließlich mit dem BürgerlichenGesetzbuch, das kommentiert wird ,und , man lasse sich das Wort Kurzkommentar nochmals auf der Zunge zergehen, umfasst mal eben bummelig an die 3000 Blatt Lesestoff.
Er eignet sich hervorragend zum Blumenpressen und für kleine Erdenbürger als Hilfe um 15 cm zu wachsen, wenn man sich draufstellt.
Um damit einen Ehemann zu erschlagen, was auch eine ziemlich endgültige Ehescheidung zur Folge hätte, ist das Ding allerdings zu unhandlich. Es liegt, ich spreche da aus eigener Erfahrung, nicht sehr gut in der Hand.
Folgender Vorschlag an dich sim: in der Staatsbibliothek oder in irgendeiner Bibliothek müsstest du eigentlich noch ein altes Exemplar des Palandt finden, die sind meist wegen ihrer Veraltetheit wie Ladenhüter noch in den Regalen.
Da der Palandt jedes Jahr neu aufgelegt wird, z.B. Stand 2005 ist die 64. Auflage, kannste ja dann in etwa rückrechnen, ab wann für dich so ein Blick in eine alte Auflage Erkenntnisreichtum beschert. Viel Glück!