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@Felsenkatze: Wofür kennt man Rechtsanwälte
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@Felsenkatze: Wofür kennt man Rechtsanwälte
Einmal eine andere Frage.
Vergangenes Jahr habe ich an die Buchhandlung Kleemann in Wien vier Bücher versendet. Doch bis heute warte ich auf mein Geld. Eine Zahlungserinnerung brachte bisher nichts. Dann habe ich die gute Frau angerufen und zur Rede gestellt. Ihre Aussage war, dass die Buchhandlung alle drei Monate ihre Rechnungen bezahlt. Kann das sein?
Muss ich einen Mahnbescheid über den Rechtsanwalt laufen lassen?! Kennt sich da jemand aus?
danke
gruß
marco
Du mußt sie zweimal schriftlich mahnen und ihr eine "angemessene" Nachfrist (zwei bis drei Wochen) setzen. Diese Briefe verschickst Du eingeschrieben, am besten mit Rückschein. Reagiert sie darauf wieder nicht, kannst Du sie klagen. (Dafür brauchst Du noch nicht unbedingt eine Rechtsanwalt.)
...vorausgesetzt, sie hat die Bücher auch bestellt. Unverlangt erhaltene Ware darf sie als Geschenk betrachten...
Vielen Dank.
Ich werde jetzt erstmal eine weitere Zahlungserinnerung abschicken mit dem Vermerk, bis zu einem bestimmten Datum zu überweisen. Das wäre dann die Zweite.
gruß
marco
Ja, Tommy,
den Gedanken habe ich auch. Ich befürchte allerdings, dass ich wohl wirklich einen Mahnbescheid anstrengen muss, um an das Geld zu kommen.
Ich sag mal, es geht hier um knapp 60 Euro. Und die will ich haben, wenn ich Orgnungsgemäß meinen Part der Abmachung eingehalten habe!
Nein,
erstmal nur die zweite Zahlungserinnerung. Erst wenn die darauf nicht eingehen, mit der Frist der Bezahlung, dann werde ich weitere Schritte einleiten. Wahrscheinlich dann über den Anwalt.
Ich meine, jetzt hatten die drei volle Monate Zeit zum bezahlen - meines Erachtens eine Frechheit!
Achso, du befindest dich noch in der Frist von drei Monaten? Ich kenn mich da nicht so gut aus, aber ich glaube, dass manche wirklich nur quartalsweise überweisen... .
Hmm, du musst ja nicht gleich einen Brief von einem Anwalt verfassen lassen. Es reicht ja schon einmal, wenn du darauf verweist den Anwalt und diese nette Institution einzuschalten, wenn sie das Geld nicht überweisen.
Nein, auf einen Anwalt verweise ich erstmal nicht.
Ich warte jetzt ab, was die zweite Zahlungserinnerung betrifft und dann sehe ich weiter.
Ich kenne nur bisher nicht die Vorgehensweise, quartalsweise zu bezahlen. Da muss der Verkäufen dann schon endlos lang auf sein Geld warten, vor allem dann, wenn es sich um größere Beträge handelt.
Häferl schrieb:Oh, die Buchhandlung ist in Hietzing, ein Nobelviertel. Wer sich da die Geschäftsmiete leisten kann... Verrechne ordentliche Mahnspesen.![]()
Aber wenns soweit kommt, dann wird eine Gebühr fällig!
Hi!
ich hab von österreichschem Recht nicht viel Ahnung. In Deutschland allerdings hätten sie eine Frist von 30 Tagen, wenn nichts anderes vereinbart ist. 3 Monate müßte man dann vereinbaren.
Einen Mahnbescheid (in Deutschland) kannst Du auch selbst abschicken. das kostet dann Gerichtsgebühren, aber weniger als eine Klage (die man notfalls anschließen kann). Das Formular bekommt man bestimmt bei Euch auch in Schreibwarenläden.
Ich drück Dir die Daumen, dass das bald funktioniert.
Für das nächste Mal geben ich Dir den Tip, schriftlich eine Zahlungsfrist zu vereinbaren. Und zwar nicht nur auf der Rechnung aufzuführen, sondern schon einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Wenn die das nicht wollen, dann schick ihnen eine Angebotsbestätigung, in der Du das klarstellst. (30 Tage nach Rechnungserhlat sind üblich, oder Du setzt ein Datum, das etwa diesen Abstand von der Rechnung hat). Die Auftragsbestätigung ist nicht genauso gut, wie eine zweiseitige Vereinbarung, aber immerhin etwas. Rechne allerdings damit, dass die gegen die Klausel protestieren.
Leider hat die Buchhandlung hier die größere wirtschaftliche Macht.
Deine einzige "Waffe" ist: Verzugszinsen.
Nach 30 Tagen, spätenstens aber ab dem Fristablauf Deiner 2. Mahnung kannst Du Zinsen beanspruchen. Wie hoch diese Zinsen in Österreich sind, müßtest Du vielleicht bei der Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Gericht einfach erfragen können. (Vorsicht, nicht einfach den Prozentsatz anwenden und aufschlagen. Das ist ein Jahreszinssatz)
Viel Erfolg!
Frauke
Nachtrag: Quartalsweise Zahlung ist ein schwaches Argument, fällt mir grad auf. Das letzte Quartalsende war am 31.12. und da haben sie ja offensichtlich die Bücher und Rechnung gehabt und NICHT gezahlt. Würde ich an Deiner Stelle erwähnen. Auch erwähnen, dass Du Zinsen verlangst.
Der Zinssatz sollte auch höher liegen, als auf Deinem Sparbuch. Es ist also nicht soooo schlimm. Finanziell. Aber ärgerlich bis zum Platzen, klar!
Es ist eben die Frage, welches Recht hier zuständig ist. Ich bin mir nicht sicher, tippe aber auf österreichisches.ich hab von österreichschem Recht nicht viel Ahnung. In Deutschland allerdings
Lebt MisceloneuM in Deutschland? Dann ist es tatsächlich eine gute Frage... Falls ich dazu komme, sehe ich nach, wessen Recht gilt.
@Tommy: Ja, ja, das hör ich dauernd. Aber, solange es Fälle sind, die ich in der Kanzlei übernehmen kann, freu ich mich natürlich und mein Chef auch
Für kleine Fragen natürlich auch hier
arc en ciel schrieb:Lebt MisceloneuM in Deutschland? Dann ist es tatsächlich eine gute Frage... Falls ich dazu komme, sehe ich nach, wessen Recht gilt.
Aber danke an alle für eure Ratschläge.
Gruß
marco
Mal eine zugegeben eher unwichtige Frage, die sich mir stellte, nachdem ich meinen geschundenen Daumen betrachtete (ich hab mich fies mit nem Messer geschnitten):
Woher kommen eigentlich die Fingerabdrücke? Und woher weiß man, daß sie bei jedem Menschen anders sind? Und wenn sie wirklich bei jedem anders sind, warum sind sie bei jedem anders?
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