@ Tinquilius
Sorry für dich, Tinquilius, ich habs eben gelesen, was du da fürn Bockmist gemacht hast.
Ein Anwalt wäre geradezu gezwungen, wollte er dir helfen, deinen Lehrer zu verklagen.
Auch, wenn du diesen nicht angreifen willst, so ist er leider derjenige, der hier unter Umständen (das hängt davon ab, was er nun genau unterschrieben hat) derjenige, der Vertragspartner des Verlags geworden sein könnte. Ich sage könnte, es hängt schlicht davon ab, was genau er unterschrieben hat.
Zunächst seh ich nämlich mal nicht, dass zwischen dir direkt und dem Verlag irgendetwas Vertragliches zustande gekommen ist.
Die obige von dir zitierte Passage ist für denjenigen, der durch seine Unterschrift sie akzeptiert hat, sehr eindeutig. Danach hat der Romangeber dem Verlag das Recht eingeräumt seinen Roman auf dieser CD zu verewigen und auch diese CD in den Vertrieb, sprich Veröffentlichung zu geben.
Mehr ist aber auch nicht geschehen. Du müsstest daher einem anderen Verlag, der vielleicht an deinem Roman Interesse zeigt, nur mitteilen, dass ein anderer Verlag das Recht hatte, deinen Roman auf CD zu veröffentlichen, du aber sämtliche weitere Rechte für dich behalten hast.
Ich fürchte, du kommst schlichtweg nicht umhin, dir für deine Zukunft mal ernsthafte Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen es hat, deine geistigen Werke zu veräußern. Das reicht nicht aus, dass du dir von Leuten helfen lässt, die keine Ahnung haben, (verzeih, aber so erscheint es mir leider sehr deutlich mit deinem Lehrer).
Viel Glück!
lakita