Was ist neu

Was ich schon immer fragen/wissen wollte...

Das wollte ich zwar eigentlich nciht schon immer mal wissen, weil es etwas ziemlich aktuelles ist, aber kennt einer die Hintergrundmusik zu dem neuen UNDERWORDL EVOLUTION trailor
(Unter:
http://www.moviemaze.de/media/trailer/1870/underworld-evolution.html
herunterladbar
btw. mir gefällt die englische Version besser :D )

ach ich freu mich schon ein Loch (noch 51 Tage bis zum planmäßigen deutschen Kinostart). Wer kennt den ersten teil?
(und was noch viel wichtiger ist: Vampir oder Lykaner (aber das dann doch eher im Film thread...))
also: weiß zufällig jemand den Namen des liedes?

 

Mal ne arbeitsrechtliche Frage: Wenn in einem Arbeitsvertrag steht, Urlaub muss bis Ende März des nächsten Jahres beantragt sein, gab es da irgendwelche gesetzlichen Änderungen (die mir entgangen wären), die diese vertragliche Regelung aufheben? Oder gibt es entsprechend der Berufe (Sozialberufe, etc.) verschiedene Regelungen?

Es geht um eine Bekannte, in deren Vertrag steht "Urlaub, der nicht bis spätestens zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres beantragt wird (nach Genehmigung des Arbeitgebers) verfällt." Ihr Chef meinte, als sie diesen Urlaub letzte Woche beantragen wollte, sie hätte den Urlaub bis zum 31.12. beantragen müssen und der sei jetzt wg. irgendwelcher Paragraphen verfallen.
Das ist doch nicht richtig so - oder?

Danke im Voraus,
baddax

 

Sagt mal, kann es sein, dass hin und wieder einzelne Beiträge von unseren Statistiken verschwinden? Nicht, dass mir das wichtig wäre :Pfeif:, aber welche Beiträge werden denn jetzt gezählt und welche nicht? Zählen die nicht mehr, wenn sie im Archiv landen oder so?

 

Ja, einige Archive zählen nicht, z.B. Mitglieder-Treffen.

 

Es geht um eine Bekannte, in deren Vertrag steht "Urlaub, der nicht bis spätestens zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres beantragt wird (nach Genehmigung des Arbeitgebers) verfällt." Ihr Chef meinte, als sie diesen Urlaub letzte Woche beantragen wollte, sie hätte den Urlaub bis zum 31.12. beantragen müssen und der sei jetzt wg. irgendwelcher Paragraphen verfallen.
Das ist doch nicht richtig so - oder?
Ich versteh schon mal die Frage nicht richtig. Meinst du, dass sie Urlaub, den sie zum Bsp. im Juni 2006 nehmen möchte, bis zum 31.12. 2005 hätte beantragen müssen?
Liegt dem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag zu Grunde? AVR oder BAT?

 

"Urlaub, der nicht bis spätestens zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres beantragt wird (nach Genehmigung des Arbeitgebers) verfällt."

Das ist ein Widerspruch in sich, denn (Reihenfolge)
Antrag >> Genehmigung (des Urlaubs) durch den Arbeitgeber.

Es sei denn, es ist folgendes gemeint:
Der Arbeitgeber (hier in Deutschland aber i.d.R. in Tarifverträgen geregelt) erteilt die Genehmigung, das Resturlaub aus dem alten Jahr (und um etwas anderes kann es sich hier nicht handeln) bis zum 31.03. des Folgejahres als Erholungsurlaub noch beantragt werden kann.

Dann ist das sehr unglücklich formuliert.

Kann es sein, das du hier nicht richtig zitiert hast?

 

Hallo, badaxx, Arbeitsrecht, ich fühle mich angesprochen.

"Urlaub, der nicht bis spätestens zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres beantragt wird (nach Genehmigung des Arbeitgebers) verfällt."

Die Formulierung ist zugegeben nicht nur doof, sondern auch ungewöhnlich.

1. Normalerweise - nach BGB und BUrlG - verfällt der nicht GENOMMENE Urlaub am 31.12. Sprich: Bis zum 31.12. muss man bereits weg gewesen sein und die Tage tatsächlich verurlaubt haben. Urlaub für 2005 bedeutet, dass man auch in 2005 nicht da ist.

2. Deshalb ist die Formulierung ungewöhnlich: Normalerweise heißt es da, dass Urlaub bis zu einem bestimmten Punkt GENOMMEN sein muss, nicht beantragt. Das heißt aber nicht, dass man das nicht regeln kann, sondern nur, dass es erstaunlich ist. Nochmal nachgucken, ob das da wirklich steht?

3. Jetzt zum Eingemachten:

- Urlaub muss nach der Formulierung bis zum 31.03. beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt worden sein:

Genehmigung vom Arbeitgeber ist immer erforderlich. Man hat kein Recht, seinen Urlaub dann zu bekommen, wenn man ihn will. Der Arbeitgeber soll aber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.

- Wenn der o.g. Satz im Arbeitsvertrag steht, dann gilt er (zumindest). Im Arbeitsrecht gilt bei widersprechendem Recht oft das günstigere. Und dann gibt es eine komplizierte Hierarchie der Normen.

- Grundsätzlich gilt ein Arbeitsvertrag vor einem Tarifvertrag vor dem Gesetz - solange er günstiger ist ( und dann gibt es noch 1000 Einschränkungen, klar)

- hier gilt der Arbeitsvertrag als Mindestmaß, denn das Gesetz ist weniger günstig. Sollte der Tarifvertrag anwendbar sein und günstiger sein, dann könnte u.U. auch der gelten, kann ich jetzt natürlich nicht sehen, klar.

Fazit:

Der Arbeitgeber ist an seinen Vertrag gebunden - wenn da genau das und nichts anderes dazu drinsteht. Er muss über den Antrag auf Urlaub - der vor dem 31.3. einging - noch entscheiden.

Möglichkeit 1: Er entscheidet: OK.
Kein Problem, let's move on.

Möglichkeit 2: Er entscheidet: Nein.
Dann kann sie notfalls gerichtlich gegen ihn vorgehen. Das tut man aber eher selten. Sie kann - falls vorhanden - einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einschalten. Sie kann auch nochmal an das Gewissen appellieren, oder einen Anwalt anheuern, der ihn "anstubst" - das muss man vernünftig abwägen, wenn man Frieden mit seinem Arbeitgeber will.

Möglichkeit 3: Er entscheidet: Nein, betriebliche Gründe verhindern den Urlaub - tatsächlich.
Dann kann sie den Urlaub auch noch später erhalten, denn dann haben betriebliche Gründe eine rechtzeitige Beurlaubung verhindert.

So, jetzt dürfte ich mehr Fragen beantwortet haben, als Du gestellt hast, denn das ist typisch Anwalt, aber wohl auch gut so. :D

Lieben Gruß,
Frauke

 

Hi, ihr drei,
danke, dass Ihr Euch damit auseinandergesetzt habt und @Frauke, extra vielen Dank für Deine umfassende Erläuterung! :)

Es steht tatsächlich so im Vertrag, wie oben angegeben, ist nicht falsch zitiert.
Wie ich eben per Mail las, hat der Arbeitgeber heute morgen überraschend - nachdem der Betriebsrat dezent sein Interesse an der Sache bekundet hat - den Urlaubsanspruch aus 2005 akzeptiert und den beantragten Urlaub (für März) schriftlich genehmigt. Insofern bestätigt sich Fraukes Fazit.

Vielen Dank nochmal! :)

Gruß, baddax

 

Kann mir bitte jemand sagen, welche Verwandten solche gerader Linie sind, und welche in absteigender Linie?

 

Gerader Linie ist direkte Abstammung - Kind von Mutter, Kind von Großmutter etc. nicht aber Kind von Tante (das ist Seitenlinie)

In absteigender Linie bezieht sich meist auch auf gerade Line, aber "runter" also Großeltern, Eltern, Kind etc.

Mal einen Stammbaum auf, oben die Ahnen, unten die Jüngsten.

Immer dann, wenn Du einfach in Linie rauf oder runter fährst, ist es gerade Linie, wenn Du den Umweg machen mußt, über einen oder mehrere andere, dann ist es Seitenlinie. Abwärts ist absteigende, aufwärts aufsteigende Linie.

Beispiel für aufsteigende Seitenlinie - als Gegenteil zu dem, was Du suchst - ist die Großtante - vorher bestehende Generation, also aufsteigend, aber um dahin zu kommen, mußt Du von Person A z.B. über Mutter zur Großmutter, dann zu deren Mutter, also zur Urgroßmutter von Person A (bis hier hin gerade Linie) und dann wieder einen Schritt runter, zur anderen Tochter der Urgroßmutter, der Großtante.

Wahlweise auch mit männlichen Verwanten mischbar, wie sich versteht.

Frauke

 

Danke, Frauke! :)

Das heißt also, nach (österreichischem) StGB § 211 darf die Oma nicht, aber die Tante schon? :D

 

Mal wieder mein Chemie-Schimmelkäse-Projekt :D
Weil ich entweder zu doof zum Suchen oder google doof ist (geht um Edelschimmelpilze):
Weiß einer von euch, was
- Moniliaceae (ist irgendeine Familie...)
- Deuteromycetes (dazu sollen oben genannte gehören)
- imperfekte Pilze
und
- Trichocomeceae (Ascomycetes) sind?

:shy:

 

*google*
*les*
*weiterbild*

Was man nicht alles lernt, wenn man hier ab und zu reinliest und sich dann im Web verliert :D. Ich stelle nur grad mal wieder fest, dass Google nach und nach von seltsamen Seiten überschwemmt wird. Wenn nichts über mein Suchwort auf einer Bio-Wiki-Seite steht, wieso wird mir diese dann als einer der ersten Links angezeigt?

Ach ja... früher sind wir immer noch brav in die Unibibliothek gedackelt, um unsere Hausaufgaben zu machen. Oder, wie ich es eigentlich meistens gehandhabt habe: einfach ignorieren, dass man was machen soll. Schule war schön :D.

 

moonshadow schrieb:
Weiß einer von euch, was
- Moniliaceae (ist irgendeine Familie...)
- Deuteromycetes (dazu sollen oben genannte gehören)
- imperfekte Pilze
und
- Trichocomeceae (Ascomycetes) sind?

Ja.

 

Hey, Webby, sag mal, überträgst du die Datenbank auch mal in externe Speicher, für den Fall, dass dir mal das passiert, was mir ... na ja ... letzten Donnerstag ... du weißt schon ...

 

Jeden Tag wird ein automatisches Backup gemacht, also keine Panik ;).

 

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