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Der Interessent hat mir gemailt:

ich darf in der Original Geschichte die ich zu meiner Prüfung einsetze
leider nur meinen Namen nennen , noch nicht mal die Namen der Sprecher sind
relevant.
Ich werde aber eine "special-Edition" für dich machen wo dann quasi als
kleiner Trailer hinzukommt das die Geschichte aus deiner "Feder" stammt.

Wenn es mal dazu kommt das du an einem Wettbewerb mitmachst würde
ich aber ganz gerne per Mail davon erfahren.Nicht das nachher die Geschichte
in ganz Deutschland rum geht , das würde mich nämlich dann im zweifelsfall
meinen Abschluss kosten weil die Prüfungsstücke nach beendeter Prüfung
eigentlich vernichtet werden sollen....

Es is schon was verzwickt aber ich denke wir kriegen das schon hin.


Hm, heißt das, ich dürfte die Geschichte dann nie wieder veröffentlichen? Wie seht ihr das? Gibt es eine Patentlösung für so eine Situation?

 

Hallo Megabjörnie,

das klingt irgendwie danach, als möchte er die Geschichte exklusiv haben. Tät ich ihm nur geben, wenn die Kohle stimmt, ab 1000 Euro aufwärts.

Sonst bringt dir das ja nix. Ich mein, der nennt ja nicht einmal deinen Namen!!! (außer in einer Special Edition, die du deinen *Freunden* schenken kannst :lol: )

Und wie ist das mit der Prüfung zu verstehen? Der Interessent studiert und vertont deinen Text als Prüfungsarbeit? Und darum müssen die Texte (auch die Bänder???) nachher vernichtet werden? Sehr dubios.

LG Fran

 

ich würde die sache lassen.
auf sowas darf man sich doch nicht einlassen!
klar, oder reichlich kohle!

 

Megabjörnie, ich habe mal jemandem nur die Dialoge in seinen schon fertigen Plot für die Abschlussarbeit geschrieben. Und da war ich als Autor der Dialoge selbstverständlich genannt.
Auch werden Abschlussarbeiten normalerweise sogar auf Festivals gezeigt.

Es wäre interessant, zu erfahren, was er wo studiert. Eventuell möchte er dich zu einem kleinen Betrug heranziehen. Eine der Prüfungsbedingungen könnte also eventuell sein, dass er Idee und Drehbuch zu der Geschichte selbst entwickelt hat. Dann kann er deinen Namen natürlich nicht nennen.

 

Was sim sagt, klingt vernünftig: Finde heraus, wo er studiert und informiere Dich bei einem Dozenten oder deren Prüfungsamt über die Prüfungsmodalitäten.

Aus seiner Mail würde ich nur herauslesen, dass er die Bänder hinterher vernichten muss (denn sie sind ja das "Prüfungsstück"), Dein Drehbuch dürfte davon unbenommen sein.
Aber wie gesagt, versuch es selbst herauszufinden.

 

Ich hab ihn mal gefragt. Die Antwort war folgende:

Hi ,

wie kommst du drauf das ich studiere ? Ich mache eine Umschulung zum
Mediengestalter FR Bild und Ton beim SWR in Mainz.


Hat da einer von euch eine Ahnung, wie das da abläuft? Wenn ich direkt bei denen anfrage, könnten die misstrauisch werden, dass einer ihrer Umschüler bescheißen will, und dann kann ich ihm keine Kohle mehr abzocken (:D).

 

Glückwunsch, Jynx

Jynx schrieb:
Los, Pfoten hoch, wer ist da noch drin?
Ich zum Beispiel. Mit dem auch auf dieser Homepage zu findenden "Murxel spinnt", wenn auch unter anderem Titel. Damit habe ich zwei Zusagen innerhalb von zwei Monaten. An diesen Rhythmus könnte ich mich gewöhnen.

 

Hey Ronja, ist es nicht noch ein wenig früh zum Jubeln? ;) Bei Kleinverlagen sollte man doch auf den Druck warten ... (auch, wenn Wurdack da ja sehr zuverlässig ist!)

Trotzdem Glückwünsche! Ich habe so ein Gefühl, dass die KG.de-Dichte in der Antho sehr groß wird *orakel*

 
Zuletzt bearbeitet:

Immerhin ist das jetzt die fünfte Science-Fiction-Wurdack-Anthologie, und bis jetzt haben sie doch immer eingehalten, was sie versprochen haben. *freu* Ist meine zweite Veröffentlichung bei ihnen.

Naut: hast du auch was eingeschickt? Was denn? *neugier*

 

Felsenkatze schrieb:
Naut: hast du auch was eingeschickt? Was denn? *neugier*
Was heißt "eingeschickt"? :D ;) Kennst Du aber nicht, ist eine bisher unveröffentlichte. Lass Dich überraschen!

 

Ach, bevor ichs vergesse: ganz herzlichen Dank an dieser Stelle an Sternensegler, Häferl, Malinche und sirwen für die Vorkorrekturen und Verbesserungsvorschläge. :kuss:

 

Megabjörnie schrieb:
Ich hab ihn mal gefragt. Die Antwort war folgende:

Hat da einer von euch eine Ahnung, wie das da abläuft? Wenn ich direkt bei denen anfrage, könnten die misstrauisch werden, dass einer ihrer Umschüler bescheißen will, und dann kann ich ihm keine Kohle mehr abzocken (:D).


Hi Megabjörnie

Hab da mal was gefunden:

Link (PDF)

Es ist zwar nicht von der IHK Mainz, aber ich nehme mal an, dass die Anforderungen immer in etwa ähnlich sind.
Besonders folgende Passagen machen mich sehr misstrauisch:

Der Auszubildende soll eigenständig im Ausbildungsbetrieb ein Prüfungsstück anfertigen

Gemeinschaftsarbeiten von mehreren Prüfungsteilnehmern an einem Prüfungsstück sind nicht zulässig.

Da steht jetzt zwar nicht ausdrücklich, dass er seinen Text nicht von wo anders beziehen darf, aber wenn ich an meine IHK Prüfung denke, war ich sogar dazu verpflichtet, sämtliche Quellen anzugeben, die ich auch nur lediglich herangezogen habe.
Die Aussage, dass er dich nicht erwähnen dürfe deutet sehr auf einen Betrugsversuch hin! Denn grundsätzlich muss man immer Quellen und Hilfen angeben, es sei denn, man darf sie nicht verwenden.

Ich hoffe, das hilft dir bisschen weiter.

Gruß Pesse

 

Megabjörnie, das klingt wirklich sehr danach, als wolle jemand sich mit Deinen Federn schmücken.

Entweder ist es ihm erlaubt, aus einem fremden Text seine Arbeit zu machen, dann ist es auch völlig normal, dass irgendwo im abspann "basierend auf einer Kurzgeschichte von Megabjörnie" steht, oder er muss komplett alles alleine machen - und dann würde ich die Finger davon lassen.

Alleine schon seine aussage, dass es ihn seinen Abschluss kosten kann, wenn Du Deinen Text (Hallo Urheberrecht!) veröffentlichst, lässt bei mir alle Alarmglocken schrillen!

Finger weg, außer, er bietet Dir eine Namensnennung und Honorar, so schade es auch sein mag.

 

Danke, Pesse, für das Raussuchen der Prüfungsordnung. Ich denke, ich werde ihn erst mal anmailen.
Was meint ihr, sind 150 Euro Honorar ( Schweigegeld klingt mir zu anrüchig :D ) angemessen für so einen Fall?

 

Also, ich würde ihm sagen, dass er Deinen Text nur verwenden darf, wenn er ihn auch nennt. Urheberrecht etc. Und wenn er ein Honorar zahlt. Wenn er sich nur auf die Nennung einlässt, solltest Du darauf bestehen, die vollen Rechte am Text zu behalten. Wenn er sich nur auf das Honorar einlässt, solltest Du es eigentlich besser lassen - ich hab keine Ahnung, ob das Beihilfe zum Betrug wäre, aber ich hätte ein mulmiges Gefühl dabei.

 

Hallo Megabjörnie,

bei unserer Ausschreibung kriegen die Autoren für ein *Einmalabdruckrecht" in einem Buch bei einem seriösen, bekannten Verlag 150 Euro.

Bei der Yellow Press (wo meistens auch kein Name drunter steht, oder ein erfundener) kriegst du mindestens das Doppelte, je nach Länge der Story.

Wie schon andere gesagt haben, ganz koscher kommt mir das alles nicht vor. Hast du ihn eigentlich gefragt, ob er den Begriff "Urheberrecht" überhaupt kennt? Das bleibt ja immer bei dir, abgeben tutst du nur die "Verwertungsrechte".

LG Fran

 

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