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Genauso musst du das sehen, Jan ...*smile*
LG
Dieter
www.kurzgeschichten.biz
P.S. Dann kannst du dich in Ruhe zurück lehnen und die Monatsabstimmung genießen ...
kaum ist man ein paar tage heir auf kg nicht aktiv verpasst man schon was wichtiges: lakita ist gedruckt (zumindest eine ihrer geschichten....) Recht herzlichen glückwunsch, elvira! nachdem du jetzt die lawine losgetreten hast, wird wohl die nächste weltweite büchermesse in kürze in hamburg stattfinden?
liebe grüße
ernst
Hallo Illi, sim und Jörg,
danke für das sympathische Schulterklopfen (und Bitte um Verständnis, dass ich erst jetzt antworten kann).
Ich drücke jedenfalls allen fest die Daumen und wünsche viel Erfolg und -natürlich - auch einen großen "Berg" Freude über jede Publikation.
Liebe Grüße
Hannes
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier reinpasst *verzeweifel* hier gibt es so viele interessante Threads, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll *seufz*
Mich würde mal interessieren, wenn man eine Geschichte zu einem Verlag schickt, ob man dann gleichzeitig sich noch bei anderen Verlagen mit dem gleichen Geschriebenen "bewerben" darf, oder ob man dann beim ersten Verlag auf eine Antwort warten muss.
Wenn das Thema hier nicht hin passt, aber jemand eine Antwort darauf weiß, kann ers mir auch gerne per PN schreiben.
Danke schön,
eure
Krähe
hallo krähe,
ich denke, deine geschichte ist dein geistiges eigentum. so lange du es nicht an einen bestimmten käufer/verlag verkauft hast, kannst du es gott und der welt anbieten.
gruß
ernst
Hallo Maria123,
das hängt sicher einerseits davon ab, wie detailliert Du die Nebenhandlung bereits umrissen hast - wenn es recht allgemein gehalten ist, kann theoretisch sogar jeder andere daraus eine eigenständige Geschichte machen. Wenn Du selbst die neue Geschichte im selben Verlag veröffentlichst, dürfte es natürlich auch keine Probleme geben. Ansonsten könnte es schon knifflig werden, im Zweifelsfall achte bei Vertragsabschluß auf diesen Punkt. Wenn Du allerdings (wie durchaus bei Anthologien, Zeitschriften usw. üblich) gar keinen expliziten Vertrag mit dem Verlag abgeschlossen hast, bist Du wieder fein raus - der Verlag bekommt grundsätzlich nur die Rechte, die Du ihm ausdrücklich eingeräumt hast. Das ist z.B. bei einer Anthologie unter Umständen nur das Recht auf diese eine Veröffentlichung, Du könntest also Deine ursprüngliche Geschichte ebenso wie Nebenprodukte weiterhin veröffentlichen, wo Du willst... Die ganze Materie ist natürlich etwas kompliziert, und bevor Elvira mich wegen unbefugter Rechtsauskünfte verklagt (doch, tatsächlich, sowas ist in Deutschland strafbar ), verweise ich lieber mal auf das Buch Marketing für Autoren von Björn Jagnow, das bietet einen kleinen Einstieg in dieses und viele andere wichtige Themen.
Schöne Grüße
Roy
Hallo,
eigentlich wollte ich ja etwas ganz anderes bekanntgeben: Meine Kindergeschichte Eike und der Wal erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Kurzgeschichten.
Und ohne zuviel verraten zu wollen: Glückwunsch auch an zwei meiner Lieblingskritikerinnen, die es ebenfalls in das Heft geschafft haben.
Schöne Grüße
Roy
Jaaaaaaaaaaaa fürchte dich vor dem Zorn der bösen Elvira Roooooooooyyyyy!!!!!
Ich verklag dich auf Schadensersatz(brauch eh grad Geld) weil du unerlaubte Rechtsberatung betreibst, mir die Kunden abspenstig machst und obendrein noch gute Tipps gibst. Ganz schlimm das.
Es gibt in Deutschland tatsächlich das Gesetz, welches unerlaubte Rechtsberatung verbietet. So, wie nicht jeder ärztliche Leistungen erbringen darf. Aber es wird sich weder an das eine noch an das andere gehalten. Die Werte verfallen eben allerorts.
*schwammdrüber* Hier ist nicht der Jammerthread.
Dir, lieber Kinderstoryschreiber meinen herzlichen Glückwunsch zur Veröffentlichung deiner Geschichte!!! Und lieben Dank für deine Glückwünsche. Meine Geschichte: "Kümmer dich um Mutti" ist drin.
Hey und an dich al-dente ebenfalls Glückwunsch
Hallo Elvira,
Stimmt - zusätzlich zu meinen unverfrorenen Rechtsauskünften habe ich in den letzten Wochen mehrere Familienangehörige mit Reiki behandelt. (Ich bin aber auch ein ganz Böser - zum Glück ist das jedoch seit ein paar Monaten höchstrichterlich abgesegnet. )So, wie nicht jeder ärztliche Leistungen erbringen darf. Aber es wird sich weder an das eine noch an das andere gehalten.
Vielen Dank für die Glückwünsche!
Liebe Grüße
Roy
Hallo Jörg,
war mir beim Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses nicht aufgefallen - also auch an Dich Glückwünsche! Und falls ich sonst noch jemanden von hier übersehen habe, schließe ich mich Dir an:
Glückwunsch an alle die in der Juli-Ausgabe vertreten sind.
Hey, Glückwünsche!
Mein "Im Namen des Vaters" wird auch in Kurzgeschichten veröffentlicht!
Außerdem war die obligatorische Teilnahme bei der "Frankfurter Bibliothek" mit meinem Gedicht "Transzendenz" erfolgreich!
Was soll ich sagen: Ich freue mich!
Boah, das ist ja genial, so viele von "UNS" da kommt man ja mit dem Gratulieren gar nicht nach.
Also: ALLEN HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Gut finde ich, dass man auf diese Weise erfährt, wer von KG dabei ist, weil ja unsere Nicks nicht in der Zeitung stehen.
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