Und zu diesem Satz sei bitte die abtörnende Bemerkung erlaubt, dass nach deutschem Recht nur ein handschriftliches Testament Gültigkeit besitzt, eines, bei welchem man eine Datei öffnen müsste, wäre ungültig. Die Möglichkeiten mit einer Datei würden allenfalls, aber auch da bin ich mir nicht sicher, wie die Notare das handhaben, beim notariellen Testament gegeben sein.
Da die Acht-Wort-Geschichte von einem Österreicher stammt und da das eventuell anders mit den Testamenten gehandhabt wird, könnte sie nach wie vor durchaus stimmig sein.