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"Frei von Rechten Dritter" entsprechen oder sich vorauseilend selbst zensieren
"Frei von Rechten Dritter" entsprechen oder sich vorauseilend selbst zensieren
Hallo,
ich habe gerade eine Geschichte in der Mache, die ich zu einem Wettbewerb einsenden will. In der Geschichte rezitieren oder interpretieren die Figuren fünf teilweise zusammenhängende Zeilen aus dem Lied "Jetzt musst du springen" von Element of Crime. Dies ist Bestandteil der Handlung und kann nicht ersetzt werden, ohne dass ich hinterher eine andere Geschichte vor mir hätte.
Nun stehe ich beruflich dem Wissenschaftsbetrieb nahe und weiß, dass die
- gekennzeichnete wörtliche Wiedergabe fremder Schrift/Rede
- in Verbindung mit der Nennung des Urhebers nebst zur Gegenprüfung nötiger bibliografischer Daten und
- einer eigenen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Zitierten
Klar, dachte ich erst, dass kann man so grundsätzlich auch auf den künstlerischen Kontext übertragen, wo die Stellen doch in die Geschichte passen wie die Faust aufs Auge, der Leser wahrheitsgemäß den echten Urheber erfährt, und die zitierten Stellen in einem wesentlichen Zusammenhang mit dem übrigen Text steht (nicht unbedingt aber mit seiner Kernbotschaft).
Dann sind mir Zweifel gekommen. Hier auf KG.de könnte ich den Text womöglich so veröffentlichen, ohne dass er wieder gelöscht wird (?), das ist ja nicht gewerblich und ich mit der Aktion in der Grauzone, denk ich mal.
Im Gewinnfall, ich darf doch auch mal träumen, wird die Geschichte dagegen in einer käuflichen Zeitschrift eines seriösen Verlags gedruckt, damit ist von einer gewerblichen Nutzung zu reden.
Ich habe keine Lust, meinem Beitrag die Teilnahme am Wettbewerb verwehrt zu sehen, weil schon in der Vorauswahl befunden worden sei, dass der Text »[…] Stellen enthält, deren Freiheit von Rechten Dritter fraglich bzw. nicht nachgewiesen sind«, oder wie auch immer es heißen möchte.
Eine Genehmigung der zuständigen Stelle habe ich jedenfalls nicht. Wahrscheinlich ist das mangels Vitamin B nicht der Songwriter persönlich, eher die GEMA oder sogar die Lizenzierungsabteilung der Universal Music GmbH, keine Ahnung und angesichts der vielen ermordeten Bäume, die in Papierform zu dieser Sache durch die Gegend geschickt würden, lieben Dank auch, ich verzichte.
Oder schlimmer noch, dass sich EoC für die ganze Jury als unbekannt entpuppt (was ich mir fast nicht vorstellen kann, aber wär nicht das erste Mal, dass das Leben darauf pfeift), sie die Textstellen und den Bandnamen für fiktiv gehalten hat und ich davon erst erfahre, als schon längst mein Wilhelm auf dem Autorenvertrag steht. Ob ich mich im darauf ggf. folgenden Rechtsstreit herausreden kann, dass die Rede von einem prosaisch eingepassten, aber im wesentlichen konventionell korrekten »Zitat« ist und ich darüber von einem impliziten Einvernehmen mit der Gegenpartei ausging ... ich konnte bisher nie mit Anwälten, zu dieser Berufsgruppe habe ich ein gespaltenes Verhältnis, jedenfalls will ich mir keinen nehmen müssen.
...
Okay, ich habe jetzt also eine andere Geschichte vor mir. Die Liedzeilen entspringen jetzt einem fiktiven Song einer ebenso fiktiven Band. Passt ganz gut, vielleicht gewinne ich Zur-Not-auch-Liedermacher damit sogar nen Blumentopf. Ne im Ernst, bin mir nicht vollends sicher, ob ich mir damit einen Gefallen getan habe, aber eine Art Erleichterung ist fühlbar, oder verwechsle ich das mit Feigheit?
Mich würde interessieren, ganz allgemein wie ihr zu der Frage steht, inwiefern sich ein Künstler in seinem Werk erlauben kann, aus einem fremden Werk wörtlich zu zitieren, ohne zuvor das Einverständnis des Urhebers einzuholen.
Dass unabhängig von der Frage der korrekten, wenn auch zu Gunsten der Prosaik etwas abgewandelten Zitierform der Eigenanteil am literarischen Textgehalt auf allen Ebenen wesentlich überwiegen muss, sollte dabei klar sein. Es geht also nicht darum, ob ich klauen i.S.v. unter dem Deckmantel eines eigenen Werkes das eines anderen unters Volk bringen, die Beschränkung von Nutzungsrechten ignorieren darf.
Oder anders ausgedrückt, kurz und knapp: Mach ich mir da zuviel den Kopf, habe ich schon die berühmt berüchtigte Schere in demselben? Ich befürchte, das ist schon zu verschwurbelt die ganze Wortarmee hier, in dem Fall ist das wohl klar.
Viele Grüße,
-- floritiv