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2008-07-01: Peter-Härtling-Preis (Kinder-, Jugendbuchmanuskripte)
Beltz & Gelberg und die Stadt Weinheim laden auch in diesem Jahr wieder Autorinnen und Autoren ein, sich mit einem bisher unveröffentlichten Text um den Peter-Härtling-Preis 2009 zu bewerben.
Gesucht werden Manuskripte für ein Kinder- oder Jugendbuch in deutscher Sprache für LeserInnen im Alter von 10 - 15 Jahren. Eingereicht werden können Prosatexte, die sich erzählend, unterhaltend, poetisch und phantasievoll an der Wirklichkeit der Kinder oder Jugendlichen orientieren. Bilderbuchtexte, Gedichte und ähnliche Kurztexte können nicht berücksichtigt werden.
Die seit 1984 alle zwei Jahre vergebene Auszeichnung wird von der Stadt Weinheim gestiftet und gemeinsam mit Beltz & Gelberg verliehen.
Der Peter-Härtling-Preis ist mit 5.555 Euro dotiert. Der Verlag Beltz & Gelberg hat eine Option auf die Erstveröffentlichung und bietet an, das prämierte Manuskript als Buch herauszubringen.
Die Jury setzt sich zusammen aus:
Peter Härtling, Autor; Hans-Joachim Gelberg, Lektor, Herausgeber; Prof. Susanne Krüger, Hochschule der Medien Stuttgart; Dietmar Pfennigschmidt, Stadt Weinheim; Dr. Tilman Spreckelsen, Journalist; Kathrin Mühlfellner, Buchhändlerin
Einsendeschluss ist der 1. Juli 2008
Eine Jury entscheidet im Herbst 2008 über den Preisträger. Die Preisvergabe erfolgt im Mai 2009.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit einem Prosamanuskript in deutscher Sprache, das sich an Leserinnen und Leser von 10-15 Jahren richtet. Der Roman/die Erzählung muss bisher unveröffentlicht sein und darf noch nicht unter Vertrag stehen.
Eingereicht werden können Prosatexte, die sich erzählend, unterhaltend, poetisch und phantasievoll an der Wirklichkeit der Kinder oder Jugendlichen orientieren. Bilderbuchtexte, Gedichte und ähnliche Kurztexte können nicht berücksichtigt werden.
Das Manuskript muss einen Mindestumfang von 80 DIN-A4-Normseiten (60 Anschläge x 30 Zeilen) haben und darf den Höchstumfang von 200 Seiten nicht überschreiten. Berücksichtigt werden ausschließlich ausgedruckte Seiten; Einreichungen in Form von Disketten, CDs oder als Datei per Mail sind für den Preis nicht zugelassen.
Wichtiger Hinweis: Um die Neutralität der Bewertung sicherzustellen, darf das Manuskript nicht mit Namen und Adresse des Autors gekennzeichnet sein, sondern nur durch ein Stichwort. Name und Absenderangabe sind in einem verschlossenen Umschlag beizufügen, der außen mit dem gleichen Stichwort versehen ist.
Manuskripte können ab sofort an folgende Adresse eingesandt werden:
Peter-Härtling-Preis für Kinder- und Jugendliteratur
z.Hd. Frau Bettina von Hornhardt
Altdorferstr. 26
72654 Neckartenzlingen
Manuskripte, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, können für den Preis nicht berücksichtigt werden. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt in jedem Fall, voraussichtlich im Oktober/November. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab, über den Preisverlauf können keine Auskünfte erteilt werden.
Die Entscheidung der Jury ist auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar; Korrespondenz über den Wettbewerb kann nicht geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Manuskripte aus Kostengründen nicht zurück geschickt werden. Der Autor, die Autorin können jedoch, wie im Verlagswesen üblich, eine Manuskript-Kopie für sich behalten. Der Verlag steht dafür ein, dass die nicht ausgezeichneten Manuskripte nicht in falsche Hände kommen.
Detaillierte Ausschreibungsbedingungen zu Umfang, Einsendungsform und Juryzusammensetzung findt ihr hier: www.beltz.de/haertling