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Was darf ein Autor?

jbk

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17.06.2003
Beiträge
428

Was darf ein Autor?

Hallo,

wollte mal eure Meinung einholen, was ein Autor, also jemand, der Texte erstellt, in seinen Texten schreiben darf. Darf er jede moralische und ethische Grenze überschreiten (ausgenommen direkte (auch indirekte?)Schilderungen strafdeliktische Pornografie, Hasstriaden gegen Ausländer und ähnliche "Tabuthemen" einer seriösen Literatur)?

 

Natürlich darf er das. In der Realität werden auch moralische und ethische Grenzen überschritten, warum sollte ein Autor nicht darüber schreiben dürfen, um darauf aufmerksam zu machen? Solange man darüber schreibt und nicht nicht dafür, sehe ich da kein Problem...

 

Ich würde sagen, schreiben darf er alles. Die Frage ist, ob man das auch persönlich will und für einen Autor, der von seinem Publikum abhängt, ob diesem das auch gefällt. Ich fänds ein bisschen krass, wenn man ein Gesetzt (oder gibt es das gar zum Schluss) erheben würde, das uns dies verbieten würde. Das wär einfach aus Prinzip heraus schon scheiße, wenn ich das mal so sagen darf.

 

Wenn kein Autor moralische oder ethische Grenzen überschreiten dürfte, könnte nie wieder ein Krimi/Thriller oder ähnliches veröffentlich werden. :D

Im Ernst: Ich versteh die Frage bzw. den Hintergrund der Frage nicht :confused:

 

Ein Autor darf natürlich nicht alles. Wenn du hier im Forum pornographische Schriften verbreitest, gelangst du mit §184 Strafgesetzbuch in konflikt.

Und das ist dann der Fall, wenn dein Text hauptsächlich darauf abzielt, beim Betrachter einen sexuellen Reiz auszulösen. Dazu gehört ebenfalls, dass du durch allgemeine gesellschaftliche Wertvorstellungen gezogene Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreitest.

Und auch was Gewaltdarstellungen angeht, hast du dich gefälligst an den Jugendschutz zu halten.

Überhaupt... wie kann man darauf kommen, man hätte das Recht alles zu schreiben? Du hast dich ebenso an Persönlichkeitsrechte zu halten.

 

§ 131 Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

 

Ich denke mal, Justitia ist bereit, ein oder sogar beide Augen zuzudrücken. Heikle Stellen muss man halt nur so gut verpacken, dass man hinterher sagen kann, das wäre Anti-Haltung, d.h. du versuchst glauben zu machen, dass du nicht Grenzen überschreitest, sondern dass du das Grenzenüberschreiten anklagst.
Welches Gericht bestraft schon gerne Paukenschläger.

;) FLoH. :rolleyes:

 
Zuletzt bearbeitet:

Manchmal ist das Einhalten von Grenzen unmenschlicher als das Durchbrechen derselben. Grenzüberschreitungen können aufklären, die Perspektive erweitern oder sind einfach ehrlicher. Außerdem war nach meiner Meinung gefragt, nicht nach der des Strafgesetzbuches.

Lukas? Ich zensiere doch gar nicht... :confused:

 

Habe mir schon gedacht, dass sich die Meinungen polarisieren. Einerseits sind die Gedanken und die Fantasie ja frei, andererseits ist gesetzlich eine Regeulung getroffen, die diese für den Fall einer Veröffentlichung einschränken.

Wobei ich als juristischer Laie da schon etwas ins Grübeln komme, weil §131 ja diese berühmten "Grauzonen" bietet.
Wenn ich beispielsweise eine Kurzgeschichte über misshandelte Soldaten schriebe, dann wäre es mir doch erlaubt, die Folter mit Stromschlägen ausführlich zu schildern, weil Absatz (3) es mir ja erlaubt,

wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

Andererseits würde man sich strafbar machen, wenn man eine Fantasy-Geschichte erfindet, in der außerirdische Wesen die Erde angreifen und im Zuge dessen Menschen mit Experimenten quälen, etwa "Wurzelbehandlungen mit Stromschlägen", denn
Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt...

Also, was meint ihr?
Ich persönlich schreibe ja gerne "über Grenzen hinweg" und manch ein Naturgedicht ist pornografischer als so mancher Pornofilm, wenn ihr mich fragt. Man muss sich ja einfach mal die "Walpurgisnacht" in Goethes Faust1 durchlesen oder seine Liäson mit der minderjährigen Grete. Das ist alles geschickt verpackt, keine Frage, aber auch hier gilt ja: die Fantasie ist frei.

Also, ich bin momentan ein wenig rat- und rastlos über diese Frage.

 

Von der verhältnismäßig klaren* strafrechtlichen Sache abgesehen, würde ich sagen: Ein Autor darf, was er kann.

Gerade bei Grenzbereichen, bei denen die Menschenwürde et cetera ins Spiel kommt, sollte der Autor sein Handwerk beherrschen. Ansonsten kann er leicht Sachen zusammenschreiben, die entweder völliger Quark sind, das Gegenteil vom Gewollten ausdrücken oder jenseits des gesellschaftlich und strafrechtlich Akzeptablem liegen. Und das kann weder im Interesse des Autors, noch der Leserschaft sein.

Ich würde derzeit bestimmte Themen nicht mit der Kneifzange anfassen. Nicht, weil ich sie für grundsätzlich verboten hielte, sondern weil ich nicht glaube, sie "richtig" darstellen zu können. Was zum Beispiel in Verharmlosung enden könnte (anders ausgedrückt: "Manchmal ist das Einhalten von Grenzen unmenschlicher als das Durchbrechen derselben.") oder in völlig überzogenen oder weltfremden oder unglaubhaften oder splatterhaften Texten. Meiner Meinung nach sollte jeder Autor, von der strafrechtlichen Sache abgesehen, sich seine Grenzen des Dürfens selbst setzen.

* = ungefähr so klar wie Erbsensuppe, die mit einem halben Liter Mehl angedickt wurde. Rechtlich gesehen ein Eiertanz, um den sich aber wenige kümmern (ausgenommen: Volksverhetzende Schriften). Rechtlich gesehen umfaßt der Begriff Schriften so ziemlich alles - man denke an die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (auch wenn sie mittlerweile umbenannt wurde).

 

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