Sechs Sekunden
„Haben Sie schon mal mit einem Papagei in einer 12 qm Meter Wohnung gelebt? Ich fühle mich jetzt erleichtert.“
Sie ließ die Knarre fallen und ging wehrlos mit den Polizisten aus der Wohnung.
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Sechs Sekunden
„Haben Sie schon mal mit einem Papagei in einer 12 qm Meter Wohnung gelebt? Ich fühle mich jetzt erleichtert.“
Sie ließ die Knarre fallen und ging wehrlos mit den Polizisten aus der Wohnung.
Du brauchst fast 8 Stunden für die Geschichte?
Irgendwie ein komischer Satz ... Wehrlos?Sie ließ die Knarre fallen und ging wehrlos mit den Polizisten aus der Wohnung.
Ob´s für solche Stories Instant-Packungen gibt? "Buchstabensuppe aufgießen, umrühren, fertig!"
Vielleicht unterschätzen wir ja die Story und die Polizisten waren in Wahrheit gigantische Vögel - also eine Story aus einer Parallewelt?
Dann wurde die arme Lady sicher zu Tode gevögelt...
Hi AZAD!
Auch ich brauchte fast acht Sekunden, um Deine Geschichte zu lesen, die ich unter den Begriff Kürzest-Geschichten einreihe.
Denn eine Geschichte ist es irgendwie ja doch...
Auch, wenn ich den Motiven der Protagonistin nicht ganz folgen kann, denn es ist ja sicher nicht so gewesen, daß der Papagei zwingendes Inventar der Wohnung war. Sie hätte ihn ja zum Beispiel auch hergeben können.
Es ist eine irrige Meinung, daß man kaputt machen muß, was einen kaputt macht.. Es gibt immer andere Wege - ein Tier, das einen nervt kann man hergeben, dann findet es vielleicht doch noch Menschen, die es mögen. (Und am allerbesten überlegt man sich sowas schon, bevor man sich ein Tier zulegt.)
Womit selbst die kleine Wohnung keine Rechtfertigung für solch eine Tat ist.
Liebe Grüße
Susi
Das ist eine Geschichte, in der verdammt viel drinsteckt:
Da lebt also ein Papagei in einer Wohnung von nur 12 qm. Er hat genauso wenig Platz wie die Frau, die dort lebt. Ob es sich um einen artengeschützten Papagei handelt wissen wir nicht, auf jeden Fall hält diese Frau ihn nicht artgerecht, denn Papageien sind gesellige Tiere und müssen mindestens mit noch einem Papagei zusammen gehalten werden.
Auch die 12qm Wohnung ist nicht artgerecht, überhaupt ist eine Wohnung nicht artgerecht für so einen Vogel, wahrscheinlich sind 12qm Wohnung aber auch für einen Menschen nicht artgericht, aber davon handelt diese Geschichte ja nicht,auch wenn sie es doch auf sehr geschickte Weise andeutet.
Die Frau ist entweder eine Tierhasserin oder eine ignorante Kuh, die es vielleicht schick findet, einen Papagei zu halten. Zwischendrin kommt einem immer wieder die Idee in den Kopf, der Papagei ist vielleicht gar kein Tier, sondern steht für einen Mann,nämlich ihren Partner, denn einen Papagei könnte man auch einfach aus dem Fenster schmeißen und wenn er denn clever ist und für gewöhnlich sind Papageien keine Spacken, wird er davon fliegen und sich eine andere, aber gewiß keine 12qm-Wohnung suchen. Für letzteres spricht viel, denn sie hat offensichtlich ihre Anschaffung bereits bedauert.
Womit wir bei dem Thema Anschaffung sind: eine Frau, die in einer 12qm großen Wohnung lebt, hat entweder nicht genügend Geld, um sich eine 13qm große Wohnung zu leisten oder lebt in einer Stadt, wo es ausschließlich solche kleinen Wohnungen gibt.
Wir sollten dahin tendieren, dass diese Frau sich keine größere Wohnung leisten konnte.
Womit wir dann bei der sich aufdrängenden Frage angekommen sind, wie sie sich diesen Vogel hat leisten können.
Sie könnte ihn geschenkt bekommen haben. Von jemandem der den Papagei nicht mehr brauchte und ihn dieser Frau zurecycelt hat. Für diese Möglichkeit spricht die Tatsache, dass die Frau in nur einer 12qm Wohnung lebt, sie sich also weder eine 13qm Wohnung, noch einen teuren Papagei leisten kann.
Dagegen spricht allerdings ihre Entrüstung und Enttäuschung was die belästigende Art des Papageis anbelangt.
Aus ihren Worten klingt mehr die Enttäuschung über eine nicht erfüllte Erwartung. Wäre der Papagei ein Geschenk gewesen, hätte der Schenkende sicherlich berichtet, wie so ein Leben in einer 12qm Wohnung mit einem Papagei aussehen könnte.
Nein, diese Frau wäre dann nicht so entrüstet und enttäuscht gewesen. Frauen kaufen gerne mal was ein, was sie dann nachher nicht mehr gebrauchen können, und hier spricht sehr viel für einen derart vorliegenden Fall, weil diese Frau es sonst anders formuliert hätte. Also ein Geschenk war es nicht.
Nur, hat sie denn das Geld gehabt, sich einen Papagei zu kaufen? Dafür spricht, dass man ansich weiß, dass man für Papageien bezahlen muß. Dagegen spricht die 12qm große Wohnung. Immerhin haben wir ja vorhin bereits festgestellt gehabt, dass sie sich keine 13qm große Wohnung hat leisten können.
Es rückt daher in die nähere Erwägung, dass diese Frau auf andere Weise an den Papagei gelangt sein könnte.
Es bieten sich geradezu an: die Entführung oder der Diebstahl, eventuell Raub, Schmuggel,Trickbetrug, Unterschlagung oder ein Straßenverkehrsdelikt.
Entführung: Die Frau könnte den Papagei aus dem Zoo, aus einer Zoohandlung oder aus einer Papageienwohnung entführt haben. Eine Entführung liegt nur dann vor, wenn jemand gegen seinen Willen gezwungen wird, den Ort zu wechseln. Wenn der Entführte nicht mehr in Haft gehalten wird, wird er mit Sicherheit fliehen oder schlicht weggehen. Der Papagei, so erfahren wir, lebte aber mit der Frau, was den Umkehrschluß naheliegt, dass er nicht entführt worden ist, sonst wäre es wohl gegangen bzw. geflogen.
Diebstahl: Die Frau könnte den Papagei aus dem Zoo, aus einer Zoohandlung oder aus einer Papageienwohnung gestohlen haben. Hierfür spricht sehr viel, denn imerhin haben wir vorhin ja anhand der Tatsache, dass diese Frau sich nur eine 12qm große Wohnung leisten kann, geschlußfolgert, dass sie nicht das Geld für eine 13qm große Wohnung aufbringen kann, geschweige denn den Preis für einen Papagei bezahlen kann. Dagegen spricht allerdings, dass Frauen ansich nicht Papageien stehlen, sondern eher praktisch veranlagt sind. Eine Frau hätte den Papagei bezahlt ,ob mit Geld oder Liebe und falls sie sich für ersteres entschieden hätte, hätte sie dazu eher eine Bank ausgeraubt, als in einem Zooladen den Papagei zu entwenden.
Schließlich kann man Geld immer gebrauchen und wenn man schon straffällig wird, dann gleich, um sich auch für später noch was leisten zu können, insbesondere ist der Aufenthalt im Knast, obwohl Vollpension auch nicht mehr das, was er mal war. Die Wohnqualität und Versorgung hat sehr nachgelassen, man muß auf jeden zukaufen, wofür man dann Geld benötigt.
Raub: Ansich scheidet schon deswegen Raub aus, weil es ein Diebstahl mit Gewalt ist und wir ja eben festgestellt haben, dass ein Diebstahl nicht vorliegen konnte. Die Frau besaß aber eine Waffe, was es nahelegt, dass sie diese nicht ausschließlich für die Tötung des Papageien angschafft haben wird. Das Problem wird hier sehr schwierig, weil ansich keine Gründe dagegen sprechen, dass die Frau nicht doch einen Raub begangen hat, weil sie ja eine Waffe hatte.
Sie hat aber zu den Polizisten gesagt, dass sie mit dem Papagei gelebt hat, worauf wir gleich noch näher eingehen werden, was darunter zu verstehen ist, jedoch heißt das, dass sie schon eine ganze Weile mit dem Vogel gelebt hat und es heißt nicht, dass sie die Waffe schon hatte, bevor sie den Vogel hatte. Es könnte gut sein, dass sie sich während des Lebens mit dem Papagei entschloß eine Waffe zu kaufen. Es kann also nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass die Frau diese Waffe erst später kaufte oder sich besorgte, weil sie den Papagei umbringen wollte. Restzweifel bleiben aber.
Schmuggel: Die Frau könnte den Papagei aus einem fernen Land in dasjenige, welches der Autor ihr zugewiesen hat, geschmuggelt haben. Dafür spricht, dass die Frau in einer 12qm Wohnung lebt und von daher nicht in der Lage ist, sich finanziell auf eine 13qm Wohnung zu verbessern, geschweige denn, einen Papagei zu bezahlen. Schmuggel wäre kostenlos, so lange man nicht erwischt wird. Dagegen spräche, dass die Frau dann unter Umständen eine Reise hätte tun müssen, und zwar in eines der Papageienländer. Reisen kostet aber und wie wir ja schon anfänglich messerscharf festgestellt hatten, besitzt die Frau nicht genügend Geld, weil sie ja nur in einer 12qm Wohnung lebt und sich keine größere 13qm Wohnung leisten kann, erst recht nicht das Geld für eine Reise in ein Papageienland.
Sollte, was wir ja letztendlich nicht genau wissen, diese Frau bereits in einem Papageienland leben, dann wäre es wiederum kein Schmuggel, sondern vom Baumpflücken, so dass wir an dieser Stelle unsere Betrachtungen über die Frage, ob die Frau den Papagei geschmuggelt haben könnte, beenden können. Es war nicht so.
Trickbetrug: Für einen Trickbetrug spricht ansich viel. Frauen sind fleissige Rednerinnen und können einen anderen Menschen, insbesondere Männer hervorragend davon überzeugen, dass sie einen Papageien benötigen, den sie später irgendwann oder sofort bezahlen werden, wobei sie sich insgeheim vorgenommen haben, gerade letzteres nicht zu tun. Die Frau könnte also einen Papageienbesitzer so in einen Irrtum versetzt haben, dass dieser zum Schluß glaubte, er würde für die Hergabe des Papageis einen entsprechenden finanziellen Gegenwert, sprich Geld bekommen. Er müßte dann den Vogel hergegeben haben in der festen Überzeugung nun bald sein Geld zu bekommen und die Frau müßte dann den Vogel mitgenommen haben in der festen Überzeugung, dass sie ihn behalten will, aber ohne etwas dafür zu bezahlen. Diese Papageienbeschaffungkriminalität ist nicht von der Hand zu weisen und würde nahtlos zu der Tatsache passen, dass die Frau ja infolge des Bewohnens einer nur 12qm Wohnung nicht das Geld für eine 13qm Wohnung besitzt und schon gar nicht für den Ankauf eines Papageis.
Dagegen spricht allerdings, dass die Frau dann auch zwei Papageien hätte sich erschwindeln können und vielleicht noch so anderes dazu. Sie hat aber nur mit einem Papagei gelebt, was dafür spricht, dass sie ihn nicht durch Trickbetrug erschwindelt hat, es sei denn, sie hatte ursprünglich zwei Papageien und einer der Exemplare ist ihr davongeflogen oder gestorben.
Unterschlagung: Die Frau könnte den Papageien von einem Menschen ausgehändigt bekommen haben, um auf ihn für eine Weile aufzupassen. Vielleicht sollte sie ihn nur kurz mal halten, als der Käufer des Papageis in der Zoohandlung seine Geldbörse rauszuholen gedachte, um den Papagei zu bezahlen. In diesem Falle hätte die Frau den Besitz an dem Papagei legal erlangt und nur dadurch eine Straftat begehen können, dass sie sich nun entschließt mit dem Papagei davon zugehen und ihn nicht mehr wieder herzugeben. Auch wäre denkbar, dass die Frau den Papagei in Pflege bekommen hätte und man ihn wieder abholen wollte, sie sich aber geweigert hatte, den Papagei wieder herzugeben. Dafür spricht, dass die Frau nicht das Geld hatte, sich einen eigenen neuen Papagei zu kaufen ,weil sie ja, ich setze diese Tatsache als bekannt voraus, nur in einer 12qm Wohnung lebte, womit unzweideutig klar ist, dass sie sich nicht eine 13qm Wohnung leisten konnte, geschweige denn das Geld für einen Papagei. Eine Unterschlagung wäre daher das probate Mittel, weil kostengünstig.
Dagegen spricht, dass die Frau eine Weile mit dem Papagei gelebt hat und dies wohl zum Schluß für sie eher kein gutes Leben gewesen war, was es noch genauer zu untersuchen gilt.
Es wäre daher für sie schon beizeiten eine Befreiung gewesen, wenn sie den Vogel dem rechtmäßigen Eigentümer wieder ausgehändigt hätte. Sie hätte sich die Mühe des Erschießens ersparen können. Diese Möglichkeit scheidet daher eindeutig aus.
Straßenverkehrsdelikt: Die Frau könnte als Fahrerin eines Fahrzeugs einen Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht haben, wobei die Schuldfrage hier einmal ausnahmsweise völlig offen gelassen werden soll und es könnte der sich auf dem Beifahrersitz befindliche Papagei des gegenerischen Fahrzeugs dabei durch den Aufprall so verwirrt haben, dass er glaubte, ihr in die Arme fliegen und künftig bei ihr wohnen zu müssen. Dafür , also für seine Verwirrung spricht, dass Papageien ansich nicht freiwillig in einer 12qm großen Wohnung leben würden und dafür spricht auch, dass die Frau ja kein Geld hatte, um sich einen Papagei zu leisten, denn bekanntlich bewohnte sie ja nur eine 12qm große Wohnung und hatte nicht das Geld sich eine 13qm große Wohnung zu leisten und somit auch nicht das Geld für einen Papagei. Dagegen spricht, dass sich die Frau dann aber auch kein Fahrzeug hat leisten können.
Wir kommen daher zu dem Schluß, dass keine der aufgezeigten Möglichkeiten dazu geführt haben kann, dass der Papagei bei der Frau lebt. Es bleibt daher sehr mysteriös, was genau hinter der Tatsache steckt, dass die Frau diesen Papagei bei sich leben hatte. Dem Autor ist damit hervorragend gelungen, eine Rätselhaftigkeit in seine Geschichte zu pflanzen, die dem Leser auch im Nachhinein noch lange unbeantwortete Fragen hinterläßt. Also eine wahrhaft gelungene Geschichte, die zum Grübeln anregt und damit der Sinnhaftigkeit des heutigen Lebens einen neuen Impuls zu geben vermag. In dieser Hinsicht ist die Geschichte gelungen und ein absolutes Muß für alle wachen und aufmerksamen Menschen.
Völlig unbeantwortet ist auch die Frage geblieben, weshalb der Frau das Zusammenleben mit dem Papagei unerträglich geworden ist, denn anfänglich hat sie ihn ja noch nicht ermordet.
Hier entstehen ebenfalls eine Vielzahl von Möglichkeiten....aber davon ein anderes Mal.
Der Autor hat jedenfalls durch seine kurze Geschichte zum Nachdenken angeregt und dem Leser derartig viele Fragen des Lebens mit auf den Weg gegeben und damit einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Die Kürze der Geschichte, ihre Dichte und Prägnanz stehen im umgekehrten Verhältnis zu der Fülle ihrer Fragen, zu all den Denkanstössen, die sie hervorruft.
Sie ist damit ein Stück Zeit-Geschichte.
Gruß lakita
- was für ein Wort!!!und ihn dieser Frau zurecycelt hat
@Lakita, nach intensivem Lesen Deiner ausnehmend einmalig tollen Kritik muß ich feststellen: Du hast einen Punkt ausgelassen...
Zitat: "Die Frau könnte den Papageien von einem Menschen ausgehändigt bekommen haben, um auf ihn für eine Weile aufzupassen."
- vielleicht haben die Besitzer ihn nicht wieder abgeholt, sind auf der Fahrt in den Urlaub verunglückt oder ähnliches?
Liebste Grüße
Susi
[ 08.06.2002, 23:42: Beitrag editiert von: Häferl ]
Nach intensiver Lektüre der Geschichte (und diverser Kritiken ) tendiere ich zur Vermutung, dass es sich bei dem Opfer der Greultat - entgegen der gemachten Aussage - um eine Mamagei gehandelt haben muss und wenn dieser Vogel nur halb so gesprächig war wie seine Geschlechtsgenossin lakita, kann ich die Protagonistin und ihre Notwehrhandlung verstehen
Ich verstehe nicht den Sinn hinter dieser Geschichte. Ich hoffe, ich bin da nicht alleine.
Was will uns der Autor damit sagen? Vielleicht hat der Protagonist mit seiner Frau Stress und ist mit dem Papagei in eine Wohnung gezogen, weil der Papagei einem weningstens zuhört?„Haben Sie schon mal mit einem Papagei in einer 12 qm Meter Wohnung gelebt? Ich fühle mich jetzt erleichtert.“
Jepp, da haben wir es. Er (sie) hat nun Selbstmordgedanken und will sich umbringen. Aber warum sind die Polizisten sofort zur Stelle?Sie ließ die Knarre fallen und ging wehrlos mit den Polizisten aus der Wohnung.
Diese Geschichte gibt mir zu denken.
Die kürzeste Geschichte, die ich bis jetzt gelesen habe, war so lang:
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Von Abraxas mit dem Titel "Nichts".
[ 09.06.2002, 19:40: Beitrag editiert von: Uffmucker ]
Hi Ihr Papalytiker,
habe selten so vor dem Monitor gegrinst wie ich es eben beim Durchlesen der Postings getan habe. Dafür möchte ich Euch im Namen meiner Lachmuskeln bedanken.
An alle Zeitstopper: Ich gehe davon aus, dass ihr Schweizer Uhren besitzt....
Nagut...mag sein dass ich einen Heimvorteil besass....kannte ja meine Worte schon....vielleicht fällt ja einem ein besserer Titel ein, der keinen so unter Leistungsdruck setzt....hey...an diejenigen die länger als 6 Sekunden brauchten...ihr habt jedem Wort und Zeichen die Aufmerksamkeit geschenkt, die sie verdient haben...schniefrotz...thänk
@lakita: Jemand der so ins Detail geht, muss mit Columbo, Mc Gyver und Schimmi großgeworden sein....also ich habe mich schlapp gelacht....vor allem der Trickbetrug hat es mir angetan...
@häferl: auch ich bin ein Feind der Gewalt (ausser es handelt sich um Wortgewalt..)Ich kann nur sagen...lebe mit einem WEllensittich zusammen...und der kann auch mal nerven...aber niemals würde ich Gewalt anwenden...meist lege ich dann eine Sepultura Platte auf...und das Problem löst sich ganz von alleine...
@Uff: Du glaubst also an eine Persönlichkeitsstörung...so eine wie bei Schweigen der Lämmer?
Also werde somit keine direkte Antwort auf die wahren Gründe des Mordes geben...denn....Phantasie iss ja die schönste Tochter der Wahrheit ;-)))
Gruß von hier nach da
AZAD
Jep, jep, jep.
Kurz, nett und echt seltsam.
Man kann sehr viel hinein dichten, was vieleicht gar nicht da ist.
Sehr unterhaltsam, das die Kritiken dichter und aussagekräftiger waren als die drei Sätze, die du geschreiben hast.
Nein echt jetzt, ich fands ....
kann ich gar nicht sagen....
na , skuril eben.
Cool, irgendwie.
Liebe Grüße
Rub.
Meine Interpretation: Der Papagei ist eine Chiffre für den geschwätzigen Mann der Protagonistin. Klar, den würde ich in diesem Kabuff auch umlegen, besonders wenn er versucht, es sich dort mit einem Fußball-Fernsehsessel heimisch zu machen.
Damit wäre auch diese Unklarheit aufgehoben: Warum sollte der Polizist die Frau abführen, nur weil sie ihren Papagei umgelegt hat (es sei denn sie hätte keinen Waffenschein...nagut lassen wir das)
Hier eine kleine Anekdote zur Geschichte, die mir ausgesprochen gut gefallen hat:
...
"Halt die Klappe! Halt doch endlich die Klappe"
"Akkak-Akkak. Halt die Klappe, Akkak-Akkak"
"Du machst mich wahnsinnig"
"Akkak-Akkak. Machst mich wahnsinnig, Akkak-Akkak"
"Mach deinen gottverdammten Schnabel zu!"
"Akkak-Akkak. Schnabel zu, Akkak-Akkak"
"Wenn du so weiter machst, bring ich mich um"
"Akkak-Akkak. Bring mich um, Akkak-Akkak"
"hm"
"Akkak?"
...
"Glauben Sie mir, er hat es doch so gewollt! Verdammt! Er hat es so gewollt!"
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