Mitglied
- Beitritt
- 04.02.2007
- Beiträge
- 136
- Zuletzt bearbeitet:
- Kommentare: 9
Reklamation
Von: ra_warnke@WarnkeHuebenLoritz.law.earth
An: briszelboxki@WeBuildYourDream.andromeda
Kopie: mueller72@myself.iGalaxy
12. März 2438
Betreff: Mängelanzeige
Geehrte Person Briszelboxki,
im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Anbieter “hochwertiger Fertigeigenwelten” (Zitat aus Ihrer Produktbroschüre) haben Sie meinem Mandanten Herrn Müller im September letzten Jahres eine teilindividualisierte Eigenwelt des Typs „Little Heaven 3“ in das Beteigeuze-System geliefert und in Betrieb genommen. (Im galaktischen Grundbuch (Bereich Rechtsunten bis Perseus) eingetragen als α-Orionis-2437-188/II.)
Die von Ihnen gelieferte Eigenwelt weist gravierende Mängel auf.
Mein Mandant hat Ihrem per Avatar anwesenden Bauleiter bei der Übergabeabnahme am 15. September 2437 eine Liste von 137 Mängeln genannt, allerdings sind bislang von Ihrer Seite keine Anstrengungen zur Mängelbehebung unternommen worden. (Die Liste der benannten Mängel finden Sie in Anhang A: Mängelliste.)
Desweiteren sind seit der Übergabe der benannten Eigenwelt weitere verdeckte Mängel ersichtlich geworden:
1) Zum Ausgleich der aus der geringen Masse von α-Orionis-2437-188/II resultierenden niedrigen Schwerkraft hat mein Mandant eine Kernfüllung aus Neutronium bestellt. Vereinbart war eine dadurch herbeizuführende Anpassung der Schwerkraft an die Erdschwerkraft.
Tatsächlich ist die Schwerkraft jedoch 8,4 % niedriger als die Erdschwerkraft. Aufgrund der Fehlmessung seines Gewichtes musste der Sohn meines Mandanten, der Ringer für das Schulteam von Beteigeuze Äußerer Ring ist, bei einem Wettkampf unerwartet in einer höheren Gewichtsklasse antreten, was zu ernsthaften Verletzungen im Bereich der Lendenwirbelsäule geführt hat. (Siehe Anhang B: ärztliches Attest Jens Müller vom 03. Januar 2438). Die Schadenersatzklage hierzu wird Ihnen gesondert per Hypersprungkurierkapsel zugehen.
2) Mein Mandant hat für seine Eigenwelt die Komfortausstattung “Flora und Faune abenteuerlich harmlos” gebucht. Die Harmlosigkeit ist nachweislich nicht gegeben, da der Frau meines Mandanten beim Streicheln eines zwergkaninchenähnlichen Tieres von diesem die rechte Hand abgebissen wurde. (Siehe Anhang C: ärztliches Attest Caroline Müller vom 22. Dezember 2437). Die Schadenersatzklage hierzu wird Ihnen gesondert per Hypersprungkurierkapsel zugehen.
3) Die Ozeane sind nicht vertragsgemäß mit “Meerwasser, original irdisch, südlicher Pazifik” befüllt. Stattdessen handelt es sich bei der Befüllung um eine 32%ige Schwefelsäurelösung, wie eine chemische Analyse ergeben hat, die nach dem durch großflächige, von einem Badevorgang im östlichen Ozean der benannten Eigenwelt hervorgerufene Verätzungen verursachten Tod des Hundes meines Mandanten erstellt worden ist. (Siehe Anhang D: Autopsiebericht “Lassie” vom 19. Februar 2438 und Anhang E: Analysebericht der Ozeanbefüllung auf α-Orionis-2437-188/II vom 23. Februar 2438.) Die Schadenersatzklage hierzu wird Ihnen gesondert per Hypersprungkurierkapsel zugehen.
Mein Mandant besteht auf Beseitigung aller in diesem Schreiben sowie in Anhang A: Mängelliste genannten Mängel bis zum 15. Juni 2438, andernfalls werden wir gemäß Urteil 2377-143 des Milchstraßengerichtshofes den Kaufpreis für benannte Eigenwelt pauschal um 30 Prozent kürzen.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Dr. (crowd-certified) Klaus Q. Warnke
Fachanwalt für intergalaktisches und intertemporales Vertragsrecht
Kanzlei Warnke / Hüben / Loritz