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Rechtliche Frage zu Wettbewerbsausschreibung

mss

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11.07.2005
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10

Rechtliche Frage zu Wettbewerbsausschreibung

Hallo,

ich hab in letzter Zeit ein paar Geschichten für Wettbewerbe geschrieben und hab mal eine Frage zu Wettbewerbsausschreibungen im Allgemeinen. Immer wieder lese ich da nämlich so etwas wie "mit Einsendung versichere ich Rechteinhaber zu sein", "meine Geschichte nicht woanders zu veröffentlichen", o.ä.

Was aber passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Was, wenn irgendwer, der Zugang zu meinen Geschichten hat, diese in meinem Namen irgendwo hinschickt, ohne zu wissen, was ich parallel mit diesen Geschichten mache? Was, wenn ich unzureichend über Wettbewerbsbedingungen informiert bin, aber ein Thema und eine Emailadresse erhalte und einen Text einschicke, ohne alle Klauseln zu kennen?

Weiß jemand von Euch, in wie weit eine Einsendung einem Vertrag gleichzusetzen ist? Oder schreiben die Wettbewerbsmacher nur alles in die Bedingungen, was Ihnen die Arbeit erleichtern könnte?

Freue mich über jeden sachdienlichen Hinweis :)
Gruß,
mss

 

Wenn jemand anders Deine Sachen irgendwo hinschickt, macht er sich strafbar, weil er gegen das Urheberrecht verstößt.
Das Einsenden einer Geschichte kann als Einverständnis in die Vertragsbedingungen gewertet werden, sind diese aber unüblich, schwer einsehbar oder sittenwidrig wird es der Gegenseite vor Gericht schwerfallen, das nachzuweisen. Im Zweifelsfall gilt da sicher nur, was mit einer Vertragsunterschrift bewiesen werden kann.

 

S.H. schrieb:
nachdem du dahingehend irgendetwas unterzeichnet hast

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es halt so, wie ich auch angenommen habe?! So lange ich meine eigenen Texte irgendwo hinschicke, kann ich die Bedingungen des Wettbewerbs mißachten und rechtliche Konsequenzen kommen erst auf mich, wenn ich einen Vertrag unterschreibe an dem ich mich dann im Nachhinein nicht halte.

(Mir geht es übrigens darum, dass ich einen Text bei 3 Wettbewerben einreichen möchte und dann, wenn ich einen Vertrag zugesendet bekomme, den entsprechenden Herausgeber darauf hinzuweisen will, falls es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Veröffentlichung geben sollte. Da es bei diesen Wettbewerb sowieso meist kaum Leser gibt - 100000? Davon träumen die vielleicht - kann man dann, wenn der Text gefällt, immer noch auf Vernunft hoffen...)

Danke nochmal
Gruß
mss

 

Dieser Thread wäre in der Autorenrubrik doch besser aufgehoben, oder? Da lesen ihn wahrscheinlich auch mehr Leute, weil sie dort nach solchen Infos suchen.

 

S.H. schrieb:
Ein Wettbewerbsausschreiber könnte theoretisch auch Schadenersatzansprüche geltend machen gegen dich, allerdings erst dann, wenn er z.B. deine Geschichte veröffentlicht, nachdem du dahingehend irgendetwas unterzeichnet hast, sagen wir mal 100.000 Exemplare gedruckt und im Handel sind und dann kommt raus, dass die Geschichte schon seit 3 Jahren auf kg.de steht und so veröffentlicht wurde.

[...]

Vertragsbruch durch bloßes Einsenden einer Geschichte, die nicht die Kriterien erfüllt gibt es nicht. Das würde dann ja auch gelten, wenn z.B. in den Konditionen steht "Fehlerfrei" und sich ein Tippfehler eingeschlichen hat - wie unrealistisch das wäre, wird ja deutlich.


Die Vertragsmodelle und Schuldverhältnisse sind im Urheber- und Verlagsrecht nicht ganz so einfach, dass man mit einer pauschalen Antwort im Forum alle Wünsche nach Rechtsberatung im konkreten Einzelfall befriedigen könnte. Das Einsenden eines Textes kann durchaus eine "konkludente Handlung" darstellen und damit Teil einer Willenserklärung sein.

Grüße
Chris

 

Für eine unerlaubte Rechtsberatung war der Fall doch zu unkonkret.

Was ein "normaler Wettberwerb" sein soll, kann ich leider nicht sagen. Mir fehlt dafür die Definition.

 

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