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Nutzung von Bildern in einem nicht-kommerziellen Magazin?

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02.06.2001
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Nutzung von Bildern in einem nicht-kommerziellen Magazin?

Freunde und Mitstreiter für eine bessere Welt unter meiner grausamen Tyrannen-Herrschaft: Nach kurzer Auszeit bin ich also wieder da. Und ich habe eine Frage...
Es geht darum, dass ich nur rein hypothetisch, ohne konkrete Planung oder Absicht, mir ein paar Gedanken gemacht habe, wie es wäre, wenn ich ein bescheidenes kleines Magazin über meine Website anbieten würde. Dieses wäre als pdf-File downloadbar und würde nur ein paar Seiten umfassen mit Filmrezensionen und dergleichen. Natürlich amateurhaft gestaltet und ohne Sinn und Verstand.
Aber: Natürlich würde ich gerne auf Bilder zurückgreifen, und in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob man diese verwenden darf. Nehmen wir beispielsweise an, ich würde eine Rezension zu´"Krieg der Welten" schreiben und zehn Film-Shots einbauen: Wäre das im Rahmen nicht-kommerzieller Nutzung, die ja ohnedies nur Gratis-Werbung für den Film darstellte, erlaubt? Denn dass ich nicht für jedes mickrige Bild bei "20th CentFox America" um Genehmigung zur Verwendung anfragen möchte, versteht sich wohl von selbst.

Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.

 

Hallo Rainer,

im Forum von filmstarts.de gibt es ein Filmbildquiz, wo eben auch die Frage nach den Rechten von Filmbildern aufgetaucht ist. Einer der Moderatoren/Administratoren antwortete daraufhin, dass das Verwenden von Filmbildern von den Verleihen geduldet wird, da es ja - wie du schon angedeutet hast - Werbung sei.
Natürlich kann ich darauf keine Garantie geben...

 

Hm. Ja ... mein Buch bekam ein paar vernichtende Kritiken - ich sehe es trotzdem als "gute" Werbung an.
Aber: Wenn ich mich recht entsinne, musste doch erst kürzlich viele Portale, die Songtexte zur Verfügung stellten, diese rausnehmen, weil sie von der MI eine draufbekamen. Und Songtexte sind ja auch nur Werbung (noch dazu ohne Kritik am Produkt selbst!).

 

Hallo Rainer,

ich fürchte, die Sache ist klar - die Rechte an den Bildern liegen bei denen, die sie gemacht haben. Ohne deren Genehmigung darfst Du die Bilder also nicht verwenden. Ob die Verleihfirmen es im Einzelfall dulden oder nicht, ist natürlich eine andere Frage.

Du mußt aber auch folgendes bedenken: Selbst ein Bild, das auf Dich ganz toll wirkt, kann vielleicht den einen oder anderen potentiellen Zuschauer abschrecken, so daß das ganze durchaus auch Anti-Werbung sein kann.

Was die Seiten wie bspw. lyricsworld.de angeht: Viele Musikverlage leben davon, daß sie Texte und Noten verkaufen, z.B. in Form von Songbooks. Hier ist es also nicht so sehr eine Frage von guter oder schlechter Publicity als vielmehr kostenlose Konkurrenz - so als ob Du im Supermarkt eine Kiste Gemüse klaust und sie dann an der nächsten Straßenecke verschenkst. Keine Frage, daß der Supermarkt etwas dagegen hat, oder?

In einer Mailing-Liste zum Thema Autorenmarketing wies übrigens neulich jemand darauf hin, daß manchmal sogar Autoren Ärger mit ihrem Verlag bekommen, wenn sie Werbung für ihr eigenes Buch machen. Begründung: Das Manuskript ist das Produkt des Autors, das fertige Buch dagegen das Produkt des Verlags - damit hat der auch das Recht, über die Werbekampagne zu entscheiden. Und da es in der Werbung nun einmal nicht zuletzt um den Aufbau eines bestimmten Images geht, kann unprofessionelle Werbung schnell eine ganze Kampagne zunichte machen.

Übrigens möchte ich in diesem Zusammenhang das Buch "Marketing für Autoren" von Björn Jagnow empfehlen, dessen dritte Auflage gerade vorbereitet wird. Näheres unter www.bjoernjagnow.de.

Schöne Grüße
Roy

 

Also ist auch nicht-kommerzielle Nutzung von Bildern an sich verboten, wenn man nicht die Nutzungsrechte hat?
Wie machen das die anderen Magazine? Holen die sich für jedes einzelne Bild das Einverständnis des Rechteinhabers ein? Oder gehen die einfach "auf Risiko"?

 

Ne - das ist es ja, was ich scheue! Stell dir vor, für JEDES Bild, von JEDEM Film, von JEDEM Cover in JEDER Ausgabe zig Unternehmen anschreiben, abwarten, ob überhaupt was kommt...
Es ist wohl besser, ich lasse es. Würde vermutlich eh niemanden interessieren.

 

es gibt doch nur wenige große verleiher,
8 schreiben, 8 antworten und du weißt was sache ist.
sind die einverstanden kannst du doch davon ausgehen, daß es die anderen auch sind.
bevor ich aufgebe, würde ich es doch versuchen.
da gibt es doch diesen spruch..... :dozey:

 

Es gibt eine Regelung für Zitate, auch Bild- und Ton-Zitate, wo man bis zu einem gewissen Umfang nicht extra um eine Genehmigung ansuchen muss, gerade um dieses "für jeden Schnipsel fragen" für Presse-Berichte etc. zu vermeiden.

Ohne genaues Studium des UrhG und einen bekannten Rechtsanwalt würde ich die Bilder aber trotzdem eher weglassen. In der Newsgroup at.gesellschaft.recht wissen es die auch oft recht gut.

 

Auf meiner nicht-gewerblichen Homepage www.u-kino.de werben wir, eine Gruppe Filmbegeisterter an der Münchner Uni, für Kinofilme aus aller Welt. Das Recht, diese Filme semesterweise öffentlich aufzuführen erkaufen wir uns über (im Preis gestaffelte) Lizenzen bei unterschiedlichen Filmverleihern. Dies beinhaltet auch das Recht, diese Filme auf unsere Weise zu bewerben. Außerdem liegen Teile der Homepage in Form von Plakaten und kleinen, 16-seitigen Heftchen (Auflage: rund 2500 Stück) vor.

So, wie sich dein Fall, Rainer, anhört liegen hier ganz ähnliche Voraussetzungen und Ziele vor. Wo es für die öffentliche Vorführung von Spielfilmen etliche Filmverleiher gibt so gibt es für (Film-)Fotos entsprechende Agenturen. Zu den bekanntesten zählt etwa die dpa. Sicher existieren für Fotos bzw. Bilder aus der Filmbranche aber spezielle Agenturen, von denen man nicht nur die Rechte, sondern auch die gewünschten Bilder selbst als Download oder auf CD-ROM erhalten kann - in sehr hoher, druckgeeigneter Auflösung. Vor einiger Zeit hab ich mir die Webseiten einer solchen Agentur auch mal angeschaut, kann mich aber leider nicht mehr erinnern, wie sich diese nannte.


Bei einem nachweislich nicht-kommerziellen (Fan-)Magazin, noch dazu als PDF zum Download, sollte aber ein Copyright-Vermerk zu den verwendeten Bildern ausreichen. Schließlich wird mit diesem Magazin nichts verdient - und darauf kommt es vor allem an.

 

Die philosophische Ratte schrieb:
Bei einem nachweislich nicht-kommerziellen (Fan-)Magazin, noch dazu als PDF zum Download, sollte aber ein Copyright-Vermerk zu den verwendeten Bildern ausreichen. Schließlich wird mit diesem Magazin nichts verdient - und darauf kommt es vor allem an.

Davon bin ich ursprünglich auch ausgegangen. Aber wie kann ich mich vergewissern, dass dem wirklich so ist? Ich werde vielleicht mal bei einem FanZine anfragen, wie die das handhaben.
Danke für die ausführliche Antwort!

 

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