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Neue Fassung alter Geschichte=neue Geschichte?

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05.05.2004
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Neue Fassung alter Geschichte=neue Geschichte?

Wenn ich mehrere Fassungen einer Geschichte geschrieben habe, deren Plot im Wesentlichen gleich ist und die zu mehr oder weniger großen Teilen wörtlich ident sind, und ich verkaufe eine dieser Fassungen und trete damit das Veröffentlichungsrecht ab, gilt das auch für die anderen Fassungen? Wie weit kann/muss/darf ich es treiben, bis eine Geschichte rechtlich gesehen als eigenständige, neue Geschichte gilt, die mir gehört und nicht dem Verlag? Was ist, wenn ich die Handlung völlig unverändert lasse, aber jeden einzelnen Satz umformuliere? Was, wenn ich die Handlung so ummodle, dass sie kaum noch zu erkennen ist, aber winzige Passagen wortwörtlich gleich lasse? Was, wenn ich das ganze zu einem Roman auswalze, in dem die ursprüngliche Geschichte ein geringfügig verändertes Kapitel ist? :confused:
Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten.

 

Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten.
Leider nein, aber ich glaube nicht dass du da große Freiheiten hast.

Mich würd allerdings mal interessieren, was eigentlich besser ist: manche hier setzen Überarbeitungen unter ihre alten Geschichten, andere machen gleich nen neues Thema draus...

 

Beides schon getan.Wurde die Geschichte nur stilistisch und in einigen Szenen überarbeitet, hab ich sie anstelle der alten eingesetzt. Wurde aber nur die Plotidee beibehalten, hab ich ein neues Thema erstellt.

Eine Antwort auf die Ursprungsfrage kann ich leider auch nicht geben...

 

Hier im Forum bin ich für "Überarbeitete Geschichte=Neues Thema". Sonst wird's unübersichtlich.

 

Hier im Forum bin ich für "Überarbeitete Geschichte=Neues Thema". Sonst wird's unübersichtlich.
Ich hab es lieber, wenn alles in einem Thread ist, dann kann man leichter einen Vergleich ziehen bzw. auch die vorhergehenden Kritiken lesen, und man beginnt vielleicht nicht eine Diskussion von vorn oder stellt eine Frage neu, die bereits im alten Thread abgeschlossen/beantwortet war. Wenn ein Thread einmal im Archiv verschwunden ist, schaut da kaum mehr jemand nach, wie sich die Geschichte entwickelt hat.

Zur Ursprungsfrage kann ich leider auch nichts sagen, ich vermute, das kommt wohl auf den genauen Wortlaut des Vertrages der ersten Veröffentlichung an.

 

Zur Ursprungsfrage kann ich leider auch nichts sagen, ich vermute, das kommt wohl auf den genauen Wortlaut des Vertrages der ersten Veröffentlichung an.
Das glaub ich eigentlich nicht. Ich denke, das müsste doch im Urheberrecht geregelt sein, wann eine Geschichte als neue, eigenständige Schöpfung gilt und wann als "Kopie".

 
Zuletzt bearbeitet:

Also in meinem "KODEX - Bürgerliches Recht", steht:

"§ 26 UrhG: Auf welche Art, mit welchen Mitteln und innerhalb welcher örtlichen und zeitlichen Grenzen das Werk von einem Werknutzungsberechtigten (§ 24 Abs. 1 Satz 2) benutzt werden darf, richtet sich nach dem mit dem Urheber abgeschlossenen Vertrag. Soweit hiernach das Werknutzungsrecht reicht, hat sich auch der Urheber gleich einem Dritten, jedoch unbeschadet seines Rechtes, Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen, der Benutzung des Werkes zu enthalten. Mit dem Erlöschen dieser Verpflichtung erlangt das Verwertungsrecht seine frühere Kraft."

(Das ist ein österreichisches Gesetz, es kommt also möglicherweise auch drauf an, wo Du veröffentlichst.)


Eine Antwort auf die Frage, ab wann etwas als neues Werk gilt, habe ich noch nicht gefunden, muß aber gleich weggehen. Meiner Meinung nach ist ein Verändern auch ein Nutzen. Es müßte also wohl wirklich nach einem neuen Werk aussehen. ;)

 

Meiner Meinung nach ist ein Verändern auch ein Nutzen.
Ein Verändern des Textes, möglicherweise. Aber wie sieht es mit dem Plot aus? Wenn ich mich nciht ganz irre, betrifft das Urheberrecht doch nur Texte und nicht Ideen, d.h. Plots, oder?

 

Das ist es glaub ich:

§ 5 UrhG, Abs. 2: Die Benutzung eines Werkes bei der Schaffung eines anderen macht dieses nicht zur Bearbeitung, wenn es im Vergleich zu dem benutzten Werke ein selbständiges neues Werk darstellt.

 

Danke fürs nachschlagen, Susi.
Jetzt bauch ich nur noch einen, der mir "selstständiges neues Werk" definiert, denn genau das ist offenbar der Knackpunkt. Ich fürchte, im Zweifelsfall werden das wohl Gerichte entscheiden.

 

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