Neue Fassung alter Geschichte=neue Geschichte?
Wenn ich mehrere Fassungen einer Geschichte geschrieben habe, deren Plot im Wesentlichen gleich ist und die zu mehr oder weniger großen Teilen wörtlich ident sind, und ich verkaufe eine dieser Fassungen und trete damit das Veröffentlichungsrecht ab, gilt das auch für die anderen Fassungen? Wie weit kann/muss/darf ich es treiben, bis eine Geschichte rechtlich gesehen als eigenständige, neue Geschichte gilt, die mir gehört und nicht dem Verlag? Was ist, wenn ich die Handlung völlig unverändert lasse, aber jeden einzelnen Satz umformuliere? Was, wenn ich die Handlung so ummodle, dass sie kaum noch zu erkennen ist, aber winzige Passagen wortwörtlich gleich lasse? Was, wenn ich das ganze zu einem Roman auswalze, in dem die ursprüngliche Geschichte ein geringfügig verändertes Kapitel ist?
Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten.