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Ghostwriter gesucht. weil ich selbst nicht kann........

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Hej Besucher!

Ich kann mich nur der Meinung anschließen, dass Du
a) Deine Geschichte in irgendeiner Weise selber formulieren solltest (also zum Beispiel Diktiergerät, das genannte Programm, oder eben langsam schreiben und hinterher einen guten Lektor finden, der die Fehler editiert)
b) keinen Anspruch auf einen Traumjob hast. Oder anders formuliert: Wenn Du Deinen Traumjob willst, liegt es einzig und alleine in Deiner Hand, das umzusetzen. Ich habe durchaus den Traum, irgendwann vom Schreiben zu leben. Da ich bisher noch keinen Cent für meine Geschichten bekommen habe, studiere ich, um später von einem anderen Job leben zu können, und jobbe nebenbei, um mir mein Studium zu finanzieren.

Ich empfehle Dir, für Deine Kunst immer wieder Galeristen und andere Künstler zu kontaktieren, da Deine Chancen so steigen, jemanden zu finden, der sich um Deine Werke kümmert.

Viel Erfolg wünscht

chaosqueen :queen:

...die sich dagegen wehrt, als Feindbild der User angesehen zu werden - immerhin sorgen wir Mods dafür, dass hier ein angenehmes Klima herrscht! :)

 

Ghostwriter anders, vieleicht auch verständlicher formuliert?

Erst mal, Danke! An Alle die hier aus dem vorausgegangenen Thread gemeint sind, für die vielen Rat- und Vorschläge.
Der Tip; Diktiergerät, werde ich mir zulegen und mich damit anfreunden.
Das Hilfsmittel; ins Mikrofon quatschen der Computer schreibt die Worte, das Progi, hab ich, ist aber nur dem geeignet, der die rhetorische Fähigkeit hat zu diktieren, und die notwendige Geduld, das Programm auf seine Bedürfnisse anzulehrnen. Denn da geht nichts von alleine, das Programm ist erst mal ein Schüler. heißt mußte erst mal anlernen, auch zu tun was du erwartes, musst auf deine Phonetik trainieren und solange bestätigen bis das Programm verstanden hat, die Phonetik zu schreiben.
Einen mühsame Sache, für einen Schreibbehinderten, einem Programm erst dass hören und Schreiben beizubringen. Meinem „Grundschüler“, hab ich gerade mal 1345 Worte beigebracht, und dann aufgegeben.
Programm ist so nicht für Legastheniker geeignet. Wie auch mein Aufruf; Ghostwriterer gesucht, in die falsche Richtung formuliert war.
Ergo möchte ich es gerne mal anders formulieren, der Einzelne aus diesem Forum, sich seiner eigenen Position im Klaren wird.
hier mal die lexikoniche -- Künstler-Selbstbestimmung:........
ZB: Freischaffender Künstler, sind Meister, Maestro . Bildhauer, Bildschnitzer, Maler, Kunstmaler, Bühnenbildner, Graphiker, Zeichner, Kupferstecher usw.
Oder Autodidakt · der seine Ausbildung durch Selbststudium, im Bereich der bildenden Kunst, selbst erarbeitet hat.
Im Bereich der Musik: der Komponist, Tonschöpfer, Tonsetzer, Tonkünstler, Tondichter, Musiker ·
Im Bereich der Literatur: Der Dichter, Poet, Lyriker, Schriftsteller, Literat, Erzähler, Novellist, Romancier, Dramatiker ·
Im Bereich der darstellenden Kunst: Schauspieler, Schauspielerin, Darsteller, Darstellerin, Mime, Komödiant, Filmschauspieler/in, Opernsänger usw.

Alles das ist unter dem Oberbegriff Kunst zu verstehen, bzw. einzuordnen, woraus sich dann auch die Kunstfreiheitsgarantie für jeden ergibt, Die aus vielerlei Gründen, der Nazivergangenheit, von den Verfassungsgebenden Mütter und Väter, zur Sicherung unserer Demokratie, in der Verfassungsordnung Art,5 Abs.3 GG spezial garantiert ist, ausdrüchlich festgelegt wurde. Das dem Werken, der Kunstschaffenden selbstverständlich auch das Kunswirken, (das Verkaufen) dazu gehört. Denn was nützt es einem Kunstschaffenden sas Werk im stillen Kämmerlein, wenn er damit keine Öffentlichkeit erreicht, um sein Werk vorzustellen um dafür einen wie immer gearteten Lohn zu finden.
Siehe Verfassungsrechtsprechung, in der Grundsatzentscheidung, („Mephisto-Urteil“)
http://www.ub.fu-berlin.de/internetquellen/fachinformation/germanistik/autoren/multi_lmno/kmann.html

Entgegen diesem Rechtsverständnis werde ich immer noch mit dem Oberlehrerhochmut gedemütigt: Was du Hast und anderen Leute Kunstverständnis zusteht. Bestimme immer noch ich, Über meine politische Vertretung, in den Behörden und den Gerichten, Auch in diesem Forum gibt es mindest einen Oberschlau der einem Künstlerkollegen das Anrecht auf die Unangreifbarkeit der Kunstfreiheit ablehnt.
Diese Ablehnung, kann ich unbeschadet meiner Empfindlichkeit, in die Schublade, „Dummer Mensch“ ablegen: Der seinem Geschwätz keine Ahnung hat, dass Deutsche Richter, nicht nur Rechtsprechen, sondern eigener Machtaneignung, allzuoft das Recht beugen.
Siehe.
http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/

Was ich ich aus dieser Ohnmacht nicht mehr erklären kann ist: der Demütigung, durch die Öffentliche Gewalt, denn Notstand absoluter Ohnmacht wegzustecken. Dieser Erklärungsnotstand, ist mir eine Zwangsneurose geworden, aus der mich nicht einmal ein geschulter Psycho/Therapeut rausholen kann. Nur ich mir selbst. Wenn ich dann verstanden werde.

nachdem der Background, der Kunstfreiheit, auch für das Verkaufen klar sein sollte, weil das nicht Verkaufen definiert wird, sondern mit Kunst wirken. möchte ich die Erwartungshaltung an einen Ghostwriter mal anders formulieren, ich suche ein Feeling auf unten gestellten Fragen.

Da meine Empfindlichkeit sehr gestört ist, Und ich dadurch einen Sprung in der Platte, sprich einen Erklärungsnotstand habe, wäre es nett wenn der Eine oder die Andere, ein Stück Weg in meinen Schuhen mitgeht.
Aus diesem Feeling, werde ich sicher den Geist erkennen, den ich meinen Emotionen zur Geschichte noch brauche.
Dem besseren verständnis werde ich alles auf Schriftstellerei fixieren.
Erwarte keine Gegenfrage, in der Form; dann könnte Das ja jeder machen.
Denn das ist der springende Punkt. Dass es Jeder Kunstschaffende machen kann. weil sein „Machen“ eine Kunstfreiheitsgarantie hat.

also noch mal von vorn: Du, ich ,Er, Sie ist also Schriftsteller und hat ein Buch geschaffen, das sich allgemeiner zwangslage, nur ober eine Fremdbestimmung: Verlag. Galerist oder andere Kunstvermarkter zu Geld machen lässt.
Aber Kunstvermarkter suchen sich ihre Leute selbst, um sie berühmt zu machen Und sich 70% Geld an seiner Schöpfungskraft zu erwirtschaften.
Ist auch nichts gegen einzuwenden.
Ein Kunstschaffender der in so ein Warmes Nest fällt. hat es gut und seinem Irrglauben er sei mit 30% Anteil der Grösste, verfällt Er oft auch in Brotneit, Interne Grabenkriege sind die Folge.
Also ist das Fußfolk der Schreibenden Zunft, dem System des Geldverdienen ausgeschlossen, nicht aber seiner fähigkeit Bücher schreiben zu können. Ob sein Denken, Schreiben, Malen, Tanzen und Theaterspielen. die Anerkennung der Öffendlichkeit erreicht, das festzustellen hat er keine Chance, Dank Internet nur was Frau/Mamn in einem Diskusionsforum stellen kann um seine Streicheleinheiten zu finden, Und da gehen die Meinungen ebenfalls in verletzendes Mobbing unter, wo Sensilbelchen in Groll sich verabschieden, oder von selbsternannten Moderadoren verabschiedet werden.
Scheiß Spiel; im Internet eine eigene Meinung für Dummköpfe formulieren zu müssen.
Wenn Frau/Mann der Macht sich beugend, Rausgeschmissen ist. versucht er wie Millionen Andere, sich eine Eigene Homepage zu bauen und sein Anliegen selbst zu vertreten.
wie gesagt, weil Millionen andere dieselbe Idee haben, geht der Einzelne wieder im mehr der Angebote verloren. Selbst wenn er seine Werke innerhalb einer Internet-Communitie veröffentlicht. Steht er immer noch in Konkurenz seiner Mitbewerber und ist der Erkenntnis ausgesetzt, dass sich virtuelles Machgut , schlecht greifen, anfassen, als Bild oder Buch in Besitz genommen werden kann.
Also sucht sich Autor, oder Maler andere Arbeitsfelder seinem Werk die sachnotwendige Öffentlichkeit zu erschaffen. Um mit seinem Recht auf Selbstbestimmung Geld zu verdienen. Ein autor wird das naheliegende machen, einen Selbstverlag gründen, auch mit der Einsicht. mit dem Eigenverlag wirtschaftlich zu scheitern Bankrot zu gehen.
Mut zum Risiko ist nichts für verzagte.
Aber auch ein Selbstverlag, ist gezwungen seinem Erzeugnis durch Eigenleistung, eine Veröffentlichkeit zu finden, wo er sein Werk, als Buch oder Bild ausstellen kann, und genau hier beißt der Hund sich wieder in den Schwanz, das Ausstellen wird wieder mal einer Zustimmung abhängig, also Fremdbestimmt, auch wen Du zur eigenen Werbung, Lesungen und/oder Bilder in einer Scenenkneipe ausstellst, ist es oft so, außer spesen war nichts gewesen.
Soweit latschen wir alle in den ausgetretenen Pfaden negativer Erfahrungen.
mit Schuhe, dem abgelaufen Outfit, keine Reperatur mehr möglich ist.
Neue Arbeitsfelder der Kunst müssen her. Seit neuem wird dafür die Fusgängerzone entdeckt, eine Straßeneinrichtung, die nicht mehr dem Verkehr gewidmet, seiner Art, einer erweiterten Kommunikation eingerichtet ist.
§ 19 Straßen/wegegesetz.
Genau hier setzt meine Sprachlosigkeit an.
Und ich dich einlade, mich mit deinem dafür finden ein Stück zu begleiten.

Ergo:
Du entdeckst die Möglichkeit in einer Fußgängerzone deine Kunst, als Schriftsteller, Darstellender- oder Bildender Künstler. selbst vorzustellen und zu dürfen. Betonung; ist Dürfen.
Die einzige Auflage besteht darin, das Für das Anbieten einer Ware oder Leistung ein Gewebeschein und eine Behördliche Genehmigung zur Nutzung der Fusgängerzone abverlangt wird.
Dieses Verlangen kannste ruhig eingehen, ein Gewerbeschein kostet kein Vermögen. Und ein Bürger, eine Behörde ( für jeden Scheiß) um eine gebührenpflichtige Erlaubnis bitten zu muss. ist einem Bürger sattsam bekannt, das fängt bei der Parkuhr an, und hört bei einer Scheisshausgebühr auf oder an öffentlichen Straßen noch lange nicht auf.
Als stöhnt der öffentliche Mensch: Gebühren, Gebühren und nichts als Gebühren.
Hier aber zahlst Du gerne, Weil Du ja durch den Verkauf deiner Kunst die Gebühren kompensieren kannst.
Dann sagt so ein Beamtenarsch: Deine Gebühren wollen wir nicht, Laut Ratsbeschluß sollen keine Künstler eine Straßennutzungserlaubnis für die Fußgängerzone erhalten.

Dann stehste da und verstehst die Welt nicht mehr. Der Obst/Gemüsehändler und Sockenverkäufer bekommt weiter seine Straßennutzungselaubnis, Du aber eine gebührenpflichtige Verwarnung. Eine Bußgeldstrafe wegen unerlaubter Straßennutzung für die Kunst.
Noch hast’e keine Ahnung, dass der Vorbehalt, gegen das Kunstschaffen auf der Straße, aus der Blackbox der Mächtigen dieser Gesellschaftsordnung kommt.
Nur weil dir auffällt; Dass der Vorbehalt durch Erlaubnisverweigerung, in der gesamten BRD praktizierd wird, Ungesetzlich ist, und damit eindeutig die Kunstfreiheit unterlaufen wird, erheb’ste widerspruch und Rechtsbeschwerde, gegen die Belästigung der Behörden, deinen Rechtsanspruch auf das Kommunikatinsrecht in einer Fußgängerzone, dauernd mit Bußgeld und Erzingungshaft vereitelt. doch bitte nicht mehr die Fussgängerzone mit der Kunst zu belegen.

Auweia! Auch der Amts- und Oberlandesrichter hat von rechtswegen nichts dagegen Einzuwenden, Künstler die glauben Sie hätten ein Recht auf Kunstfreiheit in den Fußgängerzonen, mit exemplarischen und Spezialpräventiven Ordnungsstrafen zu einem Besseren belehrt werden.
Siehe Veröffentlichung des Schwachsinn, In der juristischen Zeitung (Gewerbe-Archiv) Beschwerde zwecklos, weil eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit, durch ein Oberlandesgericht, keiner weiterführenden Instanz zugeführt werden muss.
Ein Widerspruch, gegen eine Ordunswidrigkeitenfeststellung hat beim Oberlandesgericht das Ende der Fahnenstange erreicht.

Und genau das ist gewollt, erst hier bekommt der Hirnriss der Oberlandesrichter, ein Feeling bei den Behörden, um meinen zivilen Ungehorsam, zu glauben, Kunst auch ohne Zustimmung der Behörden verkaufen zu können, über jedes Verhältnismäßige hinaus, Exemplarisch und spezialpräventiv bestrafen zu dürfen.

Und nirgens Hilfe in Sicht, selbst der Justitar für die Gewerkschaft Kunst. Abt. zum Schutze der Kunstfreiheit. ist der Meinung, Wer ohne erlaubnis der Behörde Kunst in den Fußgängerzonen vermitteln will hat Strafe verdient.
Wo soll das hinführen wenn jedes Arschloch Kunst in den Fußgängerzonen vermitteln will.
Gnade vor Recht, Zumindest das Oberverwaltungsgericht-Münster teilt die Ansicht das Straßenkünstler keiner Stadtbehörde in den Erlaubnisarsch muss, Kunst in den Fußgängerzonen zu vermitteln.
Hoch gelobt sei unsere Verfassungsordnung zur Kunstfreiheit.
Nee! Nicht ganz werfen die Münsteraner ein Veto dazwichen, die Kunstfreiheit ist aber auch nicht schrankenlos gewährt.

Meiner Grundkenntnis zum verfassungsrecht nichts neues, Hat, in Beachtung des Sinngehalt, aber hier nichts mit dem Erlaubnisvorbehalt der Behörden zu tun.
Und Ob das, was damit zu tuen hat. demonstriert die Chefetage der Statdverwaltung Köln. Ist doch logisch wenn die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist, auch niemand Behörde gezwungen sein muss, dir Die Kunstfeiheit in einer Fußgängerzone gewähren zu müssen.
Verpiss dich du Spinner!

Mein Stolz ist auf tiefste getroffen, das ständige Ehrabschneiden und kriminalisieren durch formale Ordnungsstrafen muss ein Ende haben.

Eins geht noch, das Bundesverwaltungsgericht-Berlin

Da habe nicht nur ich, sondern auch verschiedene Koryphäen der Rechtswissenschaft gestaunt. Welcher gesellschaftpolitischen Blödsinn die Bundesverwaltungsrichter da in diese unsere Gesellschaftsordnung losgelassen haben.
Da behaupten die: Das es zur Sicherung straßenrechtlicher Ordnung, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann sich zu jeder Zeit, an jeden, Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Die spinnen doch die Bundesverwaltungsrichter. Wenn Bundesverwaltungsrichter schon für die Rechtswissenschaftler spinnen, um wieviel mehr spinnen die zu meiner Sache?

Also scheint mir eine Verfassungsbeschwerde mehr als gerechtfertigt. Wo gibt es denn so was, das Spinner einfach mal so behaupten dürfen, Das zur sicherung öffentlicher Gewalt, entgegen den Grundsätzen in dem („Mephisto-Urteil“) der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit in einer Fußgängerzone ohne Behördenerlaubnis betätigen dürfen.
Auf dem Level eines Bundesverwaltungsricher, ist nicht mehr der einzelne betroffen. Sondern allem Kunstschaffen darf es jetzt nicht mehr erlaubt sein, sich ohne eine Erlaubnis, zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.
Ich hoffe jeder verstanden hat, was ich meine, sonst bin ich gerne Bereit den Zusammenhang in Einzelgespräche zu erläutern.

Nein, ist nicht nötig signalisieren die Prüfungsrichter aus Karlsruhe.
Deine Beschwerde muss hier auch gar nicht weiter bearbeitet werden.
Soweit die Vordergerichte, im Ergebnis zutreffend erkannt haben, das ein Straßenkünstler keiner Behörde in den Erlaubnisarsch muss, sind die Vordergerichte Damit längst von den Grundsätzen ausgegangen die regelung der Angelegenheit (von Uns) bereits in dem („Mephisto-Urteil“) aufgestellt wurde.
Die Kunstfreiheit ohne Ordnungspolitischen Vorbehalt auch auf einem ausgewältem Platz in einer Fußgängerzone gewährt werden muss.
Karlsruhe 1981

Rupp! Was willste uns jetzt wieder für einen Scheiß erzählen, memorieren die oberen Stadtpolitiker in Köln und Düsseldorf, der Ehemalige Verkehrsminister Clement für NRW. der Petitionsausschuß für NRW. und wieder mal der Justitar aus der Gewerkschaft Kunst:
In dem Prüfbescheid aus Karlsruhe wird nichts anderes gesagt, dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muß, und der Behörde ausdrücklich erlaubt ist, eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig machen dürfen.
Rupp! Du bist ein unbelehrbarer Spinner, Du gehörst in eine Psychiatrie und nicht auf der Straße ausgestellt.

Nicht ich, sondern wie in der Karlsruher Entscheidung (-1-BvR-183-81-) festgestellt wird, seit ihr die Spinner.
Die tatsache das die Kunstfreiheit nicht Schrankenlos gewährt ist. Heißt doch nicht das sie nicht gewährt werden muss,
Sonst kann man die Kunstfreiheitsgarantie gleich in die Tonne Kloppen.
Und zum Ander heißt das immer noch, eine Straßennutzung die über den Allgemeingebrauch hinausgeht von den Behörden Erlaubnispflichtig gemacht werden darf. Und eine Fußgänderzone. ist für die Kommunikation Kunst Allgemeingebrauch.
Na und, dann steht Aussage gegen Aussage, und stehst in der Beweispflicht deine Thesen zu untermauern .

Ohne uns, wehrt sich das Verwaltungsgericht Köln. Die Stadt-Köln solle sich lieber bemühen den Straßenkünstler allgemein, zumindest Zeitweise eine Straßennutzungsgenehmigungen auszustellen.

Ja, an Künstler! Meldet die Stadt-Köln einen neuen Vorbehalt. Der Rupp ist eigenem bekennen, aber nur ein Hobbymaler und wie den Rechtgültigen Ordnungsstrafen festgestellt wurde, beim Verkauf seiner Bilder
( die übrigens echt Scheiße sind ) ein Gewerbetreibender ist.
und gewerbetreiben müssen wir keine Genehmigung usw.
Andernfalls muss er nachweisen, dass seine „Scheißbilder“ was mit Kunst zu tun haben.

Ist Kunst! Bescheinigt die Fachhochule für Kunst und Design Köln.

Dann wollen wir ebenfalls annehmen dass du Künstler bist: meint die Ordnungsbehörde Köln.
Du weist aber, dass du die Genehmigung nur bekommst, wenn du einen Gewerbeschein hast.

Hab ich doch! “Zeig, fordert der Beamte. Ohne Argwohn zeig ich den Gewerbeschein (zum verkauf selbstgemalter Bilder). Und der Beamte lässt den Schein in die Schublade verschwinden, Wie ich gerade feststelle haben sie keinen Gewerbeschein, also auch kein Anrecht darauf, Zeitweise eine Genehmigung zu bekommen, um Kunst in der Fußgängerzone vermitteln zu dürfen. bestätigt das AMT FÜR GEWERBEANGELEGENHEITEN beim Regierungspräsidenten von Köln.

Wer will da noch abstreiten Das ich hier nicht persönlich, einer Hexenjagd unterliege. Die von –1968- Anfang der Beschwerde, bis 1996 angedauert hat, um mir, aller Gewalt, nachzuweisen, dass Ich keinen Rechtsanspruch auf die Öffentlichkeit der Fußgängerzone habe.

1996 kann das Bundesverwaltungsgericht entlich gezwungen werden. Die unheilvolle Weichenstellung: Der Kunst nicht alles erlaubt werden muss, zurückzunehmen.
Erklären muss: Dass der Vorbehalt nicht für die Straßenkunst in einer Fußgängerzone gilt. Wo Straßenkünstler weder einen Gewerbeschein noch eine Straßennutzungserlaubnis brauchen.

Nach insgesamt 30 Jahren ist bei mir nicht nur der psychologische Notstand ausgebrochen, auch der Materielle, ich brauche Hilfe um da raus zu kommen.

Sagt das Kulturamt in Köln wie Düsseldorf: Wir lassen uns von dir doch kein schlechtes Gewissen machen, Wer als Künstler gefördert wird oder nicht, bestimmen immer noch wir als Genehmigungsbehörde.
Also Verpiss dich!
Auf der selben Schiene, erklärt auch der Kultusminister NRW. seine Abweisung, mir auch nicht aus der „Deutschen Künstlerhilfe„ geholfen werden könnte.

Um was ich die Autoren Kollegen, in diesem Forum bitten könnte, wäre, mir die gröbsten rechtschreibfehler aus diesem aufgeführtem Wehegeschrei, rauszufiltern, und oder dem nichtgesagtem worde zu finden, um auf die Tränendrüsen zu quetschen, denn genau das kann ich nicht mehr, ich bin der Erklärunsnot emotional, verknöchert wie ein alter Hagestolz.
Mann kann auch sagen unter der Asche glimmt noch die Glut, aber von was soll die Glut sich nähren?

Danke! Für ihre Geduld, bis hier gelesen und verstanden zu haben.
Mit freundlichen Gruss
Günther Rupp.

 

Hm. Du hast jetzt sehr viele Absätze geschrieben und in jedem einzelnen nur die Worte des vorherigen anders formuliert. Bitte drücke dich in Zukunft etwas kürzer aus.

Ich glaube, du hast das Wort "Kunstfreiheit" falsch verstanden: Keineswegs beinhaltet dieser Begriff das Recht, Kunst auszustellen, wo man will. Er bedeutet, dass man z.B. ein Bild mit beliebigem Inhalt malen kann, ohne dafür verhaftet zu werden.

In dem Prüfbescheid aus Karlsruhe wird nichts anderes gesagt, dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muß, und der Behörde ausdrücklich erlaubt ist, eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig machen dürfen.
"Allgemeingebrauch" heißt: Über eine Straße laufen. Nicht: Jede beliebige Handlung dort vollziehen.
Die Behörden haben schon einen Grund für ihre Gesetze. Nämlich: Nicht jeder möchte Kunst auf der Straße sehen. Unter anderem deswegen, weil auch nicht jedem die Bilder eines bestimmten Künstlers gefallen. Bei Obstständen ist das etwas anderes, denn Fußgängerzonen sind Einkaufsstraßen und Marktstände dort üblich.
Schließlich darf auch nicht vergessen werden, dass bei freier Nutzung der Fußgängerzone diese mit Möchtegern-Künstlern überflutet würden - die Konkurrenz würde mehr und mehr zunehmen. Ist das der von dir gewünschte Effekt?

Du stellst die Behörden in deinem Text als hemmungslose Arschlöcher dar, die nichts zu tun haben, als dir Böses zu wollen. Du bist natürlich das arme, unschuldige Opfer. Wie wäre es, wenn du versuchen würdest, dich in ihre Situation hinein zu versetzen? Nicht jeder, der etwas tut, was dir nicht gefällt, ist automatisch mit dem Satan verbündet und Sadist.

Mfg
xka

 

Hallo besucher,

ein gewisses Unverständnis drängt sich mir auf: wenn ich mir deinen letzten Beitrag, speziell dessen Länge, betrachte, wundere ich mich über die Aussage, du seist nicht in der Lage zu schreiben, weil du Legastheniker bist (das war dein ursprüngliches Anliegen, oder?). Und dann schreibst du einen ellenlangen Beitrag, der schon fast als schmaleres Buch publiziert werden könnte.
Sorry, daher scheint mir deine anfängliche "Aufgabenstellung" lediglich als Plattform für dein Statement über das Künstlerdasein im Allgemeinen und die behördliche Missachtung deines von dir erwünschten Sonderstatus im Besonderen.

Da fühle ich mich von dir ´missbraucht´. Eine Behinderung vorzuschieben, um über die emotionale Schiene Zustimmung zu Dingen zu erhalten, die man normaldenkend ablehnen würde, finde ich nicht okay.
Gruß vom querkopp

 

Tag.
Hochinteressante Diskussion hier.
Leider verstehe ich mich nur einigermassen auf HORROR und HUMOR.


Was darfs denn sein?

Komm schon...eins von beiden isses, oder?

Hasst mich ruhig - aber hier stimmt was nicht.


Jack.

 

Wer will da noch abstreiten. Das ich hier nicht persönlich, einer Hexenjagd unterliege. Die von -1968- Anfang der Beschwerde, bis 1996 angedauert hat, um mir aller Gewalt, nachzuweisen, dass Ich keinen Rechtsanspruch auf die Öffentlichkeit der Fußgängerzone habe.
Überlegen und rechnen: über nunmehr 35 Jahre zieht sich der K(r)ampf schon hin?
Nach insgesamt 30 Jahren ist bei mir nicht nur der psychologische Notstand ausgebrochen, auch der Materielle, ich brauche Hilfe um da raus zu kommen.
Ach, was! Nach nur 30 bis 35 Jahren ist der dringend zu behebende psycho/materielle Notstand ausgebrochen, der, selbstverständlich ohne jede eigene Schuld, durch langjährige Rechtstreitereien, die übrigens irrsinnig viel Geld kosten, zustande kam? Wie schrecklich!

@ Jack:
Yep, hier stimmt ganz entschieden etwas nicht!

@ Petdays:
Weil er sich nicht zu benehmen weiß, sich ständig im Ton vergreift und auf die Regeln sch...t.


Ciao
A.

 

Hallo Besucher,

nach dem, was ich von dir in diesem Thread gelesen hab, kannst du gut mit Sprache umgehen und findest gute Formulierungen für deine Gedanken.
Viel mehr braucht es doch nicht um eine Geschichte niederzutippen, deren Story man im Kopf hat oder?

Für meinen Geschmack schiebst du deine Krankheit (ich glaub, man kann sie als solche bezeichnen) zu heufig in den Vordergrund. Du jammerst nur herum auf Staat und was weiß ich nicht alles. Ich glaube du suchst eher eine Plattform, um deine´m Ärger Luft zu machen, was ja auch völlig okey ist, aber dann gehört es ins KAFFEEKRANZ FORUM. Und nach allem was du erzählt hast ist die Iddee mit einem Ghostwritter beschissen.
Da du es ja kannst und du nur Probleme mit der Rechtschreibung hast.

 

also, nach der Leküre dieses Threads bin ich verwirrt.
ein wenig zumindest.
Ein "Ghost-writer" ist jemand, der ein Buch nach bestimmten Vorgaben schreibt und dann damit lebt, dass sein Name nie irgendwo genannt wird. Die findet man - dswegen - im Allgemeinen für viel Geld ( und manchem Neu-Schreiber-Promi wären sie anzuraten... )

Was Du suchst, ist im Grunde doch jemand, der Deine Lebensgeschichte aufschreibt.
Aber ich garantiere Dir: das wird niemals so werden, wie Du das möchtest. Dazu mußt Du es nämlich selbst formulieren.

Ein WIRKLICH konstruktiver Vorschlag inBezug auf die Geschichte wäre meiner Ansicht nach, jemanden zu finden, der Bänder abtippt und mit Dir Problemstellen durchspricht. - Vielleicht ein Kunstliebhaber, der dafür in Bildern entlohnt wird? Mein ich ernst...

Was das Inhaltliche hier betrifft:

niemand hat Dir je verboten, Deine Kunst zu verkaufen. Das konntest Du immer genau so, wie jeder andere auch. Und HERSTELLEN und AUSSTELLEN darfst Du sie auch ständig. Klar. DAS ist Kunstfreiheit.

WO Du das darfst, ist dann eine ganz andere Frage.
- Ein Kunstgewerbe oder überhaupt ein Gewerbe einzurichten ist recht leicht. es gibt Regeln, an die kann man sich halten und dann starten ( mit Gewerbeschein o.ä. ) oder man pfeifft auf die Regeln und damit auch auf die Genehmigungen.
- Wie schon oben mal erläutert hat das so was von Sinn, daß es die Regeln in Bezug auf Straßenverkauf gibt.
Sieh es mal so: Falls ich einen Garten hätte, würde ich weder wollen, daß die Tankstelle von nebenan darin ihre Wagen repariert, noch, daß sich ein Maler ungefragt da breit macht um meine Petunien zu verewigen.
Wenn das einer will, weil die gerade besonders toll sind, soll er fragen, sich an meine Regeln ( Nix kaputt machen, keinen Müll hinschmeißen etc...) halten, dann kann er auch in meinem Garten sitzen.

- in der Fußgängerzone ist das nicht viel anders.
die "gehört" der Stadt. Oder eigentlich der Allgemeinheit. Klar. Und die Allgemeinheit allein ist so groß, daß die das niemals geregelt kriegen würde, zu organisieren, was da läuft.
Du wärest sicher nicht glücklich, wenn jeder Laden SO viel Ware oder Tische auf die Straße stellen würde, daß dazwischen weder zum herumgehen noch zum Bilder malen / verkaufen Platz wäre. Und dann komt jeder und verkauft, was immer er grad loswerden will.
Dann wäre jede Innenstadt ein Trödelmarkt, oder?
also hat die Allgemeinheit eine Vertretung, die wir wählen, die die Stadtverwaltung für sich arbeiten läßt. Und dann gibt es ( demokratische ) Gesetze, die das Ganze regeln.

Also: Hut ab dafür, wenn man so lange für seine Überzeugungen kämpft. Aber im Ernst sehe ich derzeit nicht ganz, warum das nur auf diesem Weg zu erreichen war.

Etwas anderes, ganz Allgemeines, fällt mir dazu noch ein: was genau macht diesen Rechtsstreit denn zu einer lesenswerten Geschichte in Buchform o.ä.?
Barbara Salesch macht zwar derzeit jedem vor, dass alles vor Gericht nun wirklich sehenswert ist, aber eigentlich ist es das ja nicht.

Dein Leben, geprägt von diesem Rechtsstreit, kann dagegen sehr spannend sein.

Abschließend mein Rat an Dich: Der einfachste Weg, das Ganze auf die Beine zu stellen und auch noch der, der mit großer Wahrscheinlichkeit einen Veröffentlichungserfolg hat, wäre, damit zu einer Zeitung oder einem Magazin zu gehen. Tageszeitung mit "allgemeiner" Rubrik / Kunst-Magazine / Szene - Magazine oder ähnlichem... und die Geschichte dort unterzubringen. Da begegnest Du Menschen, die in dem Bereich Profis sind. Aber Vorsicht. Die werden Dir auch knallhart sagen, wenn sie es nicht für "verkaufbar" halten. Außerdem werden die Dir auch mitteilen, ob das eine Spalte in "Vermischtes" gibt, oder eine 5 teilige Reihe im Portfolio... deshalb sind die Profis darin, andererleuts Geschichten zu schreiben.

Überleg Dir das mit der Zeitschrift, geh hin, formulier einen passenden Brief, ruf an... was immer Dir erfolgversprechend scheint und versuch es bei mehr als einer Zeitschrift... evtl. auch welchen, mit juristischem Einschlag. nur die juristischen "echten" Fachzeitschriften brauchst Du da nicht anzuschreiben, die würden nur den rechtlichen, nicht aber den persönlichen Aspekt rausbringen.

Viel Erfolg,
Frauke

 

Vielleicht sollte man an dieser nochmal erwähnen, dass unser überaus höflicher und zuvorkommender "besucher" bereits vor knapp zwei Wochen (zurecht) für dieses Forum gesperrt wurde.

Vielleicht wäre es daher besser, sich bei Bedarf nur noch direkt an "besucher" zu wenden, da er diesen Thread vermutlich nicht mehr lesen wird, zumindestens aber nicht mehr auf weitere Beiträge antworten kann/wird.

 

Aber, dieser Hinweis sei noch erlaubt, offensichtlich ist unser "besucher" nicht in der Lage ( oder Willens?)
PM's zu lesen. Meine, die ich ihm schon vor ca. 2 Wochen schrieb, hat er bis heute nicht gelesen.

 

Doch, doch mein herzallerliebstes Ratzelchen :rolleyes:
Du hast die neueste technische Errungenschaft unseres allerhöchsten Bosses noch nicht gesichtet, welche sich "Message Tracking" nennt und welche in der Lage ist dir die hellseherischen Fähigkeiten zu vermitteln, zu wissen, ob und wann jemand deine PM's vor sein Augenlicht nahm.
Auch du gehörst zu den Erlauchten, die sich dieser technischen Glaskugel bedienen können, wenn du auf dein "kg-de" klickst und danach auf das Kästchen "Empfangene Nachrichten", sodann wird dir ein Licht aufgehen. :D

 

hehe... haste blumig formuliert, lakita. :D

nee, von der Funktion wusst ich noch gar nix! Kenn ich sonst nur von herkömmlichen E-Mail-Programmen.

Dann nehm ich meinen Einwand wieder beschämt zurück. :shy:

 

Howdy.

Also, "Besucher" ist gesperrt, und deshalb wäre es am besten, ihm E-Mails zu schreiben. Aber wenn er die PM zwar gelesen, aber nicht beantwortet hat, dann will er wohl einfach nicht.

Da der Besucher weg ist, werde ich den Thread mal zumachen.

Wenn wirklich noch jemand etwas substanzielles zum Thema zu sagen hat, und dem Besucher nicht persönlich schreiben will, PM bitte an mich. Vielleicht mach ich dann kurz wieder auf... ;)

Gruß

Ben

 
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