Ghostwriter anders, vieleicht auch verständlicher formuliert?
Erst mal, Danke! An Alle die hier aus dem vorausgegangenen Thread gemeint sind, für die vielen Rat- und Vorschläge.
Der Tip; Diktiergerät, werde ich mir zulegen und mich damit anfreunden.
Das Hilfsmittel; ins Mikrofon quatschen der Computer schreibt die Worte, das Progi, hab ich, ist aber nur dem geeignet, der die rhetorische Fähigkeit hat zu diktieren, und die notwendige Geduld, das Programm auf seine Bedürfnisse anzulehrnen. Denn da geht nichts von alleine, das Programm ist erst mal ein Schüler. heißt mußte erst mal anlernen, auch zu tun was du erwartes, musst auf deine Phonetik trainieren und solange bestätigen bis das Programm verstanden hat, die Phonetik zu schreiben.
Einen mühsame Sache, für einen Schreibbehinderten, einem Programm erst dass hören und Schreiben beizubringen. Meinem „Grundschüler“, hab ich gerade mal 1345 Worte beigebracht, und dann aufgegeben.
Programm ist so nicht für Legastheniker geeignet. Wie auch mein Aufruf; Ghostwriterer gesucht, in die falsche Richtung formuliert war.
Ergo möchte ich es gerne mal anders formulieren, der Einzelne aus diesem Forum, sich seiner eigenen Position im Klaren wird.
hier mal die lexikoniche -- Künstler-Selbstbestimmung:........
ZB: Freischaffender Künstler, sind Meister, Maestro . Bildhauer, Bildschnitzer, Maler, Kunstmaler, Bühnenbildner, Graphiker, Zeichner, Kupferstecher usw.
Oder Autodidakt · der seine Ausbildung durch Selbststudium, im Bereich der bildenden Kunst, selbst erarbeitet hat.
Im Bereich der Musik: der Komponist, Tonschöpfer, Tonsetzer, Tonkünstler, Tondichter, Musiker ·
Im Bereich der Literatur: Der Dichter, Poet, Lyriker, Schriftsteller, Literat, Erzähler, Novellist, Romancier, Dramatiker ·
Im Bereich der darstellenden Kunst: Schauspieler, Schauspielerin, Darsteller, Darstellerin, Mime, Komödiant, Filmschauspieler/in, Opernsänger usw.
Alles das ist unter dem Oberbegriff Kunst zu verstehen, bzw. einzuordnen, woraus sich dann auch die Kunstfreiheitsgarantie für jeden ergibt, Die aus vielerlei Gründen, der Nazivergangenheit, von den Verfassungsgebenden Mütter und Väter, zur Sicherung unserer Demokratie, in der Verfassungsordnung Art,5 Abs.3 GG spezial garantiert ist, ausdrüchlich festgelegt wurde. Das dem Werken, der Kunstschaffenden selbstverständlich auch das Kunswirken, (das Verkaufen) dazu gehört. Denn was nützt es einem Kunstschaffenden sas Werk im stillen Kämmerlein, wenn er damit keine Öffentlichkeit erreicht, um sein Werk vorzustellen um dafür einen wie immer gearteten Lohn zu finden.
Siehe Verfassungsrechtsprechung, in der Grundsatzentscheidung, („Mephisto-Urteil“)
http://www.ub.fu-berlin.de/internetquellen/fachinformation/germanistik/autoren/multi_lmno/kmann.html
Entgegen diesem Rechtsverständnis werde ich immer noch mit dem Oberlehrerhochmut gedemütigt: Was du Hast und anderen Leute Kunstverständnis zusteht. Bestimme immer noch ich, Über meine politische Vertretung, in den Behörden und den Gerichten, Auch in diesem Forum gibt es mindest einen Oberschlau der einem Künstlerkollegen das Anrecht auf die Unangreifbarkeit der Kunstfreiheit ablehnt.
Diese Ablehnung, kann ich unbeschadet meiner Empfindlichkeit, in die Schublade, „Dummer Mensch“ ablegen: Der seinem Geschwätz keine Ahnung hat, dass Deutsche Richter, nicht nur Rechtsprechen, sondern eigener Machtaneignung, allzuoft das Recht beugen.
Siehe.
http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/
Was ich ich aus dieser Ohnmacht nicht mehr erklären kann ist: der Demütigung, durch die Öffentliche Gewalt, denn Notstand absoluter Ohnmacht wegzustecken. Dieser Erklärungsnotstand, ist mir eine Zwangsneurose geworden, aus der mich nicht einmal ein geschulter Psycho/Therapeut rausholen kann. Nur ich mir selbst. Wenn ich dann verstanden werde.
nachdem der Background, der Kunstfreiheit, auch für das Verkaufen klar sein sollte, weil das nicht Verkaufen definiert wird, sondern mit Kunst wirken. möchte ich die Erwartungshaltung an einen Ghostwriter mal anders formulieren, ich suche ein Feeling auf unten gestellten Fragen.
Da meine Empfindlichkeit sehr gestört ist, Und ich dadurch einen Sprung in der Platte, sprich einen Erklärungsnotstand habe, wäre es nett wenn der Eine oder die Andere, ein Stück Weg in meinen Schuhen mitgeht.
Aus diesem Feeling, werde ich sicher den Geist erkennen, den ich meinen Emotionen zur Geschichte noch brauche.
Dem besseren verständnis werde ich alles auf Schriftstellerei fixieren.
Erwarte keine Gegenfrage, in der Form; dann könnte Das ja jeder machen.
Denn das ist der springende Punkt. Dass es Jeder Kunstschaffende machen kann. weil sein „Machen“ eine Kunstfreiheitsgarantie hat.
also noch mal von vorn: Du, ich ,Er, Sie ist also Schriftsteller und hat ein Buch geschaffen, das sich allgemeiner zwangslage, nur ober eine Fremdbestimmung: Verlag. Galerist oder andere Kunstvermarkter zu Geld machen lässt.
Aber Kunstvermarkter suchen sich ihre Leute selbst, um sie berühmt zu machen Und sich 70% Geld an seiner Schöpfungskraft zu erwirtschaften.
Ist auch nichts gegen einzuwenden.
Ein Kunstschaffender der in so ein Warmes Nest fällt. hat es gut und seinem Irrglauben er sei mit 30% Anteil der Grösste, verfällt Er oft auch in Brotneit, Interne Grabenkriege sind die Folge.
Also ist das Fußfolk der Schreibenden Zunft, dem System des Geldverdienen ausgeschlossen, nicht aber seiner fähigkeit Bücher schreiben zu können. Ob sein Denken, Schreiben, Malen, Tanzen und Theaterspielen. die Anerkennung der Öffendlichkeit erreicht, das festzustellen hat er keine Chance, Dank Internet nur was Frau/Mamn in einem Diskusionsforum stellen kann um seine Streicheleinheiten zu finden, Und da gehen die Meinungen ebenfalls in verletzendes Mobbing unter, wo Sensilbelchen in Groll sich verabschieden, oder von selbsternannten Moderadoren verabschiedet werden.
Scheiß Spiel; im Internet eine eigene Meinung für Dummköpfe formulieren zu müssen.
Wenn Frau/Mann der Macht sich beugend, Rausgeschmissen ist. versucht er wie Millionen Andere, sich eine Eigene Homepage zu bauen und sein Anliegen selbst zu vertreten.
wie gesagt, weil Millionen andere dieselbe Idee haben, geht der Einzelne wieder im mehr der Angebote verloren. Selbst wenn er seine Werke innerhalb einer Internet-Communitie veröffentlicht. Steht er immer noch in Konkurenz seiner Mitbewerber und ist der Erkenntnis ausgesetzt, dass sich virtuelles Machgut , schlecht greifen, anfassen, als Bild oder Buch in Besitz genommen werden kann.
Also sucht sich Autor, oder Maler andere Arbeitsfelder seinem Werk die sachnotwendige Öffentlichkeit zu erschaffen. Um mit seinem Recht auf Selbstbestimmung Geld zu verdienen. Ein autor wird das naheliegende machen, einen Selbstverlag gründen, auch mit der Einsicht. mit dem Eigenverlag wirtschaftlich zu scheitern Bankrot zu gehen.
Mut zum Risiko ist nichts für verzagte.
Aber auch ein Selbstverlag, ist gezwungen seinem Erzeugnis durch Eigenleistung, eine Veröffentlichkeit zu finden, wo er sein Werk, als Buch oder Bild ausstellen kann, und genau hier beißt der Hund sich wieder in den Schwanz, das Ausstellen wird wieder mal einer Zustimmung abhängig, also Fremdbestimmt, auch wen Du zur eigenen Werbung, Lesungen und/oder Bilder in einer Scenenkneipe ausstellst, ist es oft so, außer spesen war nichts gewesen.
Soweit latschen wir alle in den ausgetretenen Pfaden negativer Erfahrungen.
mit Schuhe, dem abgelaufen Outfit, keine Reperatur mehr möglich ist.
Neue Arbeitsfelder der Kunst müssen her. Seit neuem wird dafür die Fusgängerzone entdeckt, eine Straßeneinrichtung, die nicht mehr dem Verkehr gewidmet, seiner Art, einer erweiterten Kommunikation eingerichtet ist.
§ 19 Straßen/wegegesetz.
Genau hier setzt meine Sprachlosigkeit an.
Und ich dich einlade, mich mit deinem dafür finden ein Stück zu begleiten.
Ergo:
Du entdeckst die Möglichkeit in einer Fußgängerzone deine Kunst, als Schriftsteller, Darstellender- oder Bildender Künstler. selbst vorzustellen und zu dürfen. Betonung; ist Dürfen.
Die einzige Auflage besteht darin, das Für das Anbieten einer Ware oder Leistung ein Gewebeschein und eine Behördliche Genehmigung zur Nutzung der Fusgängerzone abverlangt wird.
Dieses Verlangen kannste ruhig eingehen, ein Gewerbeschein kostet kein Vermögen. Und ein Bürger, eine Behörde ( für jeden Scheiß) um eine gebührenpflichtige Erlaubnis bitten zu muss. ist einem Bürger sattsam bekannt, das fängt bei der Parkuhr an, und hört bei einer Scheisshausgebühr auf oder an öffentlichen Straßen noch lange nicht auf.
Als stöhnt der öffentliche Mensch: Gebühren, Gebühren und nichts als Gebühren.
Hier aber zahlst Du gerne, Weil Du ja durch den Verkauf deiner Kunst die Gebühren kompensieren kannst.
Dann sagt so ein Beamtenarsch: Deine Gebühren wollen wir nicht, Laut Ratsbeschluß sollen keine Künstler eine Straßennutzungserlaubnis für die Fußgängerzone erhalten.
Dann stehste da und verstehst die Welt nicht mehr. Der Obst/Gemüsehändler und Sockenverkäufer bekommt weiter seine Straßennutzungselaubnis, Du aber eine gebührenpflichtige Verwarnung. Eine Bußgeldstrafe wegen unerlaubter Straßennutzung für die Kunst.
Noch hast’e keine Ahnung, dass der Vorbehalt, gegen das Kunstschaffen auf der Straße, aus der Blackbox der Mächtigen dieser Gesellschaftsordnung kommt.
Nur weil dir auffällt; Dass der Vorbehalt durch Erlaubnisverweigerung, in der gesamten BRD praktizierd wird, Ungesetzlich ist, und damit eindeutig die Kunstfreiheit unterlaufen wird, erheb’ste widerspruch und Rechtsbeschwerde, gegen die Belästigung der Behörden, deinen Rechtsanspruch auf das Kommunikatinsrecht in einer Fußgängerzone, dauernd mit Bußgeld und Erzingungshaft vereitelt. doch bitte nicht mehr die Fussgängerzone mit der Kunst zu belegen.
Auweia! Auch der Amts- und Oberlandesrichter hat von rechtswegen nichts dagegen Einzuwenden, Künstler die glauben Sie hätten ein Recht auf Kunstfreiheit in den Fußgängerzonen, mit exemplarischen und Spezialpräventiven Ordnungsstrafen zu einem Besseren belehrt werden.
Siehe Veröffentlichung des Schwachsinn, In der juristischen Zeitung (Gewerbe-Archiv) Beschwerde zwecklos, weil eine einmal festgestellte Ordnungswidrigkeit, durch ein Oberlandesgericht, keiner weiterführenden Instanz zugeführt werden muss.
Ein Widerspruch, gegen eine Ordunswidrigkeitenfeststellung hat beim Oberlandesgericht das Ende der Fahnenstange erreicht.
Und genau das ist gewollt, erst hier bekommt der Hirnriss der Oberlandesrichter, ein Feeling bei den Behörden, um meinen zivilen Ungehorsam, zu glauben, Kunst auch ohne Zustimmung der Behörden verkaufen zu können, über jedes Verhältnismäßige hinaus, Exemplarisch und spezialpräventiv bestrafen zu dürfen.
Und nirgens Hilfe in Sicht, selbst der Justitar für die Gewerkschaft Kunst. Abt. zum Schutze der Kunstfreiheit. ist der Meinung, Wer ohne erlaubnis der Behörde Kunst in den Fußgängerzonen vermitteln will hat Strafe verdient.
Wo soll das hinführen wenn jedes Arschloch Kunst in den Fußgängerzonen vermitteln will.
Gnade vor Recht, Zumindest das Oberverwaltungsgericht-Münster teilt die Ansicht das Straßenkünstler keiner Stadtbehörde in den Erlaubnisarsch muss, Kunst in den Fußgängerzonen zu vermitteln.
Hoch gelobt sei unsere Verfassungsordnung zur Kunstfreiheit.
Nee! Nicht ganz werfen die Münsteraner ein Veto dazwichen, die Kunstfreiheit ist aber auch nicht schrankenlos gewährt.
Meiner Grundkenntnis zum verfassungsrecht nichts neues, Hat, in Beachtung des Sinngehalt, aber hier nichts mit dem Erlaubnisvorbehalt der Behörden zu tun.
Und Ob das, was damit zu tuen hat. demonstriert die Chefetage der Statdverwaltung Köln. Ist doch logisch wenn die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist, auch niemand Behörde gezwungen sein muss, dir Die Kunstfeiheit in einer Fußgängerzone gewähren zu müssen.
Verpiss dich du Spinner!
Mein Stolz ist auf tiefste getroffen, das ständige Ehrabschneiden und kriminalisieren durch formale Ordnungsstrafen muss ein Ende haben.
Eins geht noch, das Bundesverwaltungsgericht-Berlin
Da habe nicht nur ich, sondern auch verschiedene Koryphäen der Rechtswissenschaft gestaunt. Welcher gesellschaftpolitischen Blödsinn die Bundesverwaltungsrichter da in diese unsere Gesellschaftsordnung losgelassen haben.
Da behaupten die: Das es zur Sicherung straßenrechtlicher Ordnung, auch der Kunst nicht erlaubt sein kann sich zu jeder Zeit, an jeden, Ort, in jeder Art und Weise betätigen zu dürfen.
Die spinnen doch die Bundesverwaltungsrichter. Wenn Bundesverwaltungsrichter schon für die Rechtswissenschaftler spinnen, um wieviel mehr spinnen die zu meiner Sache?
Also scheint mir eine Verfassungsbeschwerde mehr als gerechtfertigt. Wo gibt es denn so was, das Spinner einfach mal so behaupten dürfen, Das zur sicherung öffentlicher Gewalt, entgegen den Grundsätzen in dem („Mephisto-Urteil“) der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit in einer Fußgängerzone ohne Behördenerlaubnis betätigen dürfen.
Auf dem Level eines Bundesverwaltungsricher, ist nicht mehr der einzelne betroffen. Sondern allem Kunstschaffen darf es jetzt nicht mehr erlaubt sein, sich ohne eine Erlaubnis, zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.
Ich hoffe jeder verstanden hat, was ich meine, sonst bin ich gerne Bereit den Zusammenhang in Einzelgespräche zu erläutern.
Nein, ist nicht nötig signalisieren die Prüfungsrichter aus Karlsruhe.
Deine Beschwerde muss hier auch gar nicht weiter bearbeitet werden.
Soweit die Vordergerichte, im Ergebnis zutreffend erkannt haben, das ein Straßenkünstler keiner Behörde in den Erlaubnisarsch muss, sind die Vordergerichte Damit längst von den Grundsätzen ausgegangen die regelung der Angelegenheit (von Uns) bereits in dem („Mephisto-Urteil“) aufgestellt wurde.
Die Kunstfreiheit ohne Ordnungspolitischen Vorbehalt auch auf einem ausgewältem Platz in einer Fußgängerzone gewährt werden muss.
Karlsruhe 1981
Rupp! Was willste uns jetzt wieder für einen Scheiß erzählen, memorieren die oberen Stadtpolitiker in Köln und Düsseldorf, der Ehemalige Verkehrsminister Clement für NRW. der Petitionsausschuß für NRW. und wieder mal der Justitar aus der Gewerkschaft Kunst:
In dem Prüfbescheid aus Karlsruhe wird nichts anderes gesagt, dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muß, und der Behörde ausdrücklich erlaubt ist, eine Straßennutzung, die über den Allgemeingebrauch hinausgeht, erlaubnispflichtig machen dürfen.
Rupp! Du bist ein unbelehrbarer Spinner, Du gehörst in eine Psychiatrie und nicht auf der Straße ausgestellt.
Nicht ich, sondern wie in der Karlsruher Entscheidung (-1-BvR-183-81-) festgestellt wird, seit ihr die Spinner.
Die tatsache das die Kunstfreiheit nicht Schrankenlos gewährt ist. Heißt doch nicht das sie nicht gewährt werden muss,
Sonst kann man die Kunstfreiheitsgarantie gleich in die Tonne Kloppen.
Und zum Ander heißt das immer noch, eine Straßennutzung die über den Allgemeingebrauch hinausgeht von den Behörden Erlaubnispflichtig gemacht werden darf. Und eine Fußgänderzone. ist für die Kommunikation Kunst Allgemeingebrauch.
Na und, dann steht Aussage gegen Aussage, und stehst in der Beweispflicht deine Thesen zu untermauern .
Ohne uns, wehrt sich das Verwaltungsgericht Köln. Die Stadt-Köln solle sich lieber bemühen den Straßenkünstler allgemein, zumindest Zeitweise eine Straßennutzungsgenehmigungen auszustellen.
Ja, an Künstler! Meldet die Stadt-Köln einen neuen Vorbehalt. Der Rupp ist eigenem bekennen, aber nur ein Hobbymaler und wie den Rechtgültigen Ordnungsstrafen festgestellt wurde, beim Verkauf seiner Bilder
( die übrigens echt Scheiße sind ) ein Gewerbetreibender ist.
und gewerbetreiben müssen wir keine Genehmigung usw.
Andernfalls muss er nachweisen, dass seine „Scheißbilder“ was mit Kunst zu tun haben.
Ist Kunst! Bescheinigt die Fachhochule für Kunst und Design Köln.
Dann wollen wir ebenfalls annehmen dass du Künstler bist: meint die Ordnungsbehörde Köln.
Du weist aber, dass du die Genehmigung nur bekommst, wenn du einen Gewerbeschein hast.
Hab ich doch! “Zeig, fordert der Beamte. Ohne Argwohn zeig ich den Gewerbeschein (zum verkauf selbstgemalter Bilder). Und der Beamte lässt den Schein in die Schublade verschwinden, Wie ich gerade feststelle haben sie keinen Gewerbeschein, also auch kein Anrecht darauf, Zeitweise eine Genehmigung zu bekommen, um Kunst in der Fußgängerzone vermitteln zu dürfen. bestätigt das AMT FÜR GEWERBEANGELEGENHEITEN beim Regierungspräsidenten von Köln.
Wer will da noch abstreiten Das ich hier nicht persönlich, einer Hexenjagd unterliege. Die von –1968- Anfang der Beschwerde, bis 1996 angedauert hat, um mir, aller Gewalt, nachzuweisen, dass Ich keinen Rechtsanspruch auf die Öffentlichkeit der Fußgängerzone habe.
1996 kann das Bundesverwaltungsgericht entlich gezwungen werden. Die unheilvolle Weichenstellung: Der Kunst nicht alles erlaubt werden muss, zurückzunehmen.
Erklären muss: Dass der Vorbehalt nicht für die Straßenkunst in einer Fußgängerzone gilt. Wo Straßenkünstler weder einen Gewerbeschein noch eine Straßennutzungserlaubnis brauchen.
Nach insgesamt 30 Jahren ist bei mir nicht nur der psychologische Notstand ausgebrochen, auch der Materielle, ich brauche Hilfe um da raus zu kommen.
Sagt das Kulturamt in Köln wie Düsseldorf: Wir lassen uns von dir doch kein schlechtes Gewissen machen, Wer als Künstler gefördert wird oder nicht, bestimmen immer noch wir als Genehmigungsbehörde.
Also Verpiss dich!
Auf der selben Schiene, erklärt auch der Kultusminister NRW. seine Abweisung, mir auch nicht aus der „Deutschen Künstlerhilfe„ geholfen werden könnte.
Um was ich die Autoren Kollegen, in diesem Forum bitten könnte, wäre, mir die gröbsten rechtschreibfehler aus diesem aufgeführtem Wehegeschrei, rauszufiltern, und oder dem nichtgesagtem worde zu finden, um auf die Tränendrüsen zu quetschen, denn genau das kann ich nicht mehr, ich bin der Erklärunsnot emotional, verknöchert wie ein alter Hagestolz.
Mann kann auch sagen unter der Asche glimmt noch die Glut, aber von was soll die Glut sich nähren?
Danke! Für ihre Geduld, bis hier gelesen und verstanden zu haben.
Mit freundlichen Gruss
Günther Rupp.