Eine Prozession der Selbstgerechtigkeit als Rechtfertigung des Häßlichen
„Angeklagter: Sie werden beschuldigt, in einem unrechtmäßigen Verhältnis zu sich selbst und der Welt zu stehen“, hob der Richter an, und das schwulstige Holzhämmerchen in seiner Hand hob sich mit dem Ton seiner Worte, zitterte kurz frei in der Luft und senkte sich schließlich tonlos mit dem Ende des Satzes auf das besamtete Podestchen zurück, das bereitlag, um im Ernstfall im Gerichtssaal für Ruhe zu sorgen. Gedämpft aber doch bestimmt. Bestimmt, zu übertönen, aber doch erhaben – zu trocken, um schwammig genannt zu werden. „Herr Staatsanwalt bitte...“, sank seine Stimme weiter, hörbar etwas erleichtert ob der Möglichkeit, das Wort und mit ihm die Verantwortung der Aufmerksamkeit und Deutlichkeit – im ganzen Gerichtssaal drängten sich die Massen dicht wie die Würmer – abgeben zu können. Man behandelte schließlich einen Präzedenzfall, einen Fall, wie man ihn nur einmal im Leben zu führen, ein Urteil, wie man es nur einmal im Leben zu fällen hat. So etwas ist kein Zufall.
„Danke euer Ehren“, begann der Staatsanwalt, und in seinen Worten tanzte bereits die Gewißheit des Sieges mit der Lust auf den Schaukampf. „Gestatten Sie mir, euer Ehren, Beweisstück Nummer Eins vorzuführen“, leitete er seine Prozession ein und winkte, nachdem er mit seinen Worten das Nicken des Richters eingeholt hatte, nach den Gerichtsdienern. Diese schleppten, sich emsig eine Weg durch das würmelnde Gerdränge erarbeitend, eine mächtige Staffelei herbei, auf der, verhüllt von schwarzem Seidentuch, eine etwas kleinlich wirkende, merklich rahmenlose Leinwand ruhte. Mit bedächtig und bedacht schreitendem Schritte näherte sich nun der Staatsanwalt dem zur Rechten des Richters plazierten Beweisstück und zupfte mit einer bestimmten, ruckartig-eleganten Bewegung die Abdeckung hinfort, so daß sie langsam zu Boden schwebte. Das leise Raunen im Publikum untermalte die nicht unbeträchtliche Verwischung, welche diese unbedachte Unverdeckung zur Folge hatte. „Wie wohl für alle Beteiligten unschwer zu erkennen ist,“ begann nun der Staatsanwalt, nachdem er vergeblich auf absolute Stille gewartet hatte, „handelt es sich hierbei um das Weltbild des Angeklagten.“ Befriedigt registrierte er die nun eingekehrte, atemlose Ruhe, die nach der banalen Evidenz gierte, nach dem, worüber man als Ankläger nicht schweigen kann. „Kaum weniger einsichtig als diese Tatsache,“, setzte er also fort, „ja vielleicht noch durchaus frappanter ist dessen ästhetische Mißgestaltetheit nach allen mittelbaren und unmittelbaren Kriterien von Relevanz. Kurz: Das Weltbild des Angeklagten ist unverkennbar häßlich!“ Mit dem Zischen seines letzten Wortes wandte er sich vom Publikum ab, dem Richter zu, um das unvermeidbar provozierte Hämmerchen am Werke zu sehen, als es erstmals gegen das Durcheinander, das wogende Zusammenganze aus Beifall und Ausfall, anhämmerte. Als es schließlich wieder im Samt zur Ruhe kam, war die Zeit dem Staatsanwalt fast zu lange geworden, um wie gewollt an sein Schlagwort anknüpfen zu können. „Dieses Weltbild“, sein gespannt auf die rahmenlose Leinwand weisender Finger suchte die Spannung wiederherzustellen, „dieses Weltbild ist ein dekadentes Produkt perspektivischer Unpäßlichkeit. Seine Zwecklosigkeit ist zwecklos. Seine Formlosigkeit ist formlos. Es wirkt ganz, nein, verzeihen Sie: Es scheint, dieses billige Abbild des Unbildlichen, diese willentlich willkürliche Verfehlung seines Objektes, als ob hier nicht der Angeklagte den Pinsel geführt, sondern der Pinsel ihn geführt hätte, als ob sie sich gegenseitig zur sündenfälligen Verfehlung verführt hätten! Das sich rein augenscheinlich als unwillkürlich präsentierende Resultat spricht eine deutliche Sprache: Dem Angeklagten geht es dabei offenbar um Verstellung, Verdunkelung, Verundeutlichung und Verbarrikardierung aller notwendigen und rechtmäßigen Perspektivität. Mit anderen Worten: Dieses Weltbild ist seinem Ansatz und Anspruch gemäß als eine eindeutige Verfehlung unserer Rechtsordnung anzusehen, geschaffen, um den Schöpfer selbst zu verstören, verstümmeln, verzwicken. Was, so möchte ich noch kurz vorwegnehmen, kann nun der derart Beklagte zu seiner Verteidigung vorbringen? Er kann bloß emsig beginnen, sein Weltbild zu recht zu rücken, hie und da zu verbessern, doch es ist zu spät. Ein häßliches Weltbild, geschaffen zur Verhäßlichung des In-der-Welt-Seins und zur Verhöhnung des Da-Seins, damit läßt sich nicht ad hoc und schon gar nicht in Einzelhaft zu recht kommen. Ich fordere daher und weiß, daß eine besonnene Persönlichkeit wie der Richter nicht anders kann, als aus gutem Geschmack diesem Ansinnen stattzugeben und so eine Wegmarke gegen das Häßliche zu setzen, es als Holzweg zu entlarven, für den Angeklagten die Wahrhaft! Nur wenn die Bildhaftigkeit des Lebens Wahrhaft ist, kann recht gesprochen werden. Nur so kann Recht gesprochen werden! Ich danke ihnen.“ Mit einer kurz angedeuteten Verbeugung, die sich vom Publikum bis zum entgegengesetzten Richter wandte, schloß so der Ankläger, sichtlich befriedigt, endlich angeklagt zu haben. Der Richter hingegen nahm das Wort erneut mit gekünstelter Gleichgültigkeit auf, er gierte förmlich danach, sein Recht, nein seine Pflicht zu richten wahrzunehmen, zu erfüllen – denn er neigte zur Pflicht. Es galt, den Mangel an gesolltem Sein zu beheben, das Defizit, den Defekt an der Rechtmäßigkeit zu richten, indem man das Recht zur Ordnung erhebt. „Der Angeklagte wünscht, sich selbst zu verteidigen. Der Angeklagte hat das Wort.“
Unscheinbar und unbeschreiblich leise, eine kaum hörbare Provokation, sprach der derart Beschuldigte: „Ich bin zutiefst bedauert zu verneinen, wünsche weder zu verteidigen, noch wird mein Wort von Dauer sein. Ich stehe hier und heut beschuldigt, einer Welt in meinem Bilde schweres Unrecht angetan zu haben. Wohl bekenn ich meine Schuld, sie liegt im Bilden einer Welt jedoch, im Daß und nicht im Was des Wesens. Meine Schuld ist die Verwesung, der Keim von Wort und Bild wie wir ihn alle sähen. Die Ein-Sam-keit des einen Samen ist der Wille, bildhaft wörtlich einzusamen. Wohl bekenn ich ferner, daß mein Haß mein Händchen führte, ich verführt von der Verachtung so mein Weltbild in der Rahmenlosigkeit beließ. Der Ursprung meines Pinselstrichs, das Urteil meiner Hände Zittern ist der Urknall allen Kopfeskosmos, der Verweis der unverwaist zum Worte drängt, das Urteil das die zwei Substanzen setzt, das Wesen mir und Existenz zerfetzt, das haßzerissen läßt mich selbst zuletzt: Das ist häßlich! So hört ihr euch noch nicht sprechen, weil die Stimm zu laut die Form das Maß der Haß noch Liebe ist, weil ihr den Abgrund Welt zu euch zu überbrücken sucht, euch nicht verlieren könnt, ihr nicht verfallen könnt und Abfall seid, weil ihr euch selbst nicht überfallen wollt. Der Richter kann nicht, als den Schaden stets zu richten und sein Vorrecht geltend machen, den Vorsatz, vorzusitzen umzusetzen. Der Ankläger indes, muß überweltigen, denn das Berichtigen ist sein Geschäft. Zusammen schaffen sie Gerechtigkeit, und hier zerbricht die Form der Sätze jäh am Konsumenten: Ein gar schmackhaftes Gericht für das gierige Publikum! Ich jedoch, der ich meine Schuld im Unsinne der Klage statt im Sinne der Anklage bekenne, kann weder richten noch berichtigen, mir bleibt einzig zu berichten, von Haß und von Verachtung. Haß und Verachtung schaffen alle Weltenbilder: beachtlicher Haß und häßliche Verachtung, sie rollen das unrunde Rad des Seins! Jene Unpäßlichkeit, daß es keine unhäßliche Verachtung – denn höchstens ist sie lieblich und somit dem Anspruch nach das selbe – gibt, nenne ich Leben und die Intentionalität des Hasses. Warum malen wir? Warum malen wir Weltbilder? Weil wir hassen und verachten. Weil wir ansehen und absehen wollen. Weil wir Richter und Anwälte sind. Apoll und Dionysos. Mein Weltbild ist vollkommene Lebenskunst, weil es verkommene Sterbehilfe ist. Seine Häßlichkeit ist die Sündenfalle der Verkenntnis und ich bin ihr Erlöser.“
Das Publikum zögerte zu toben. Man war nicht betroffen, sondern enttäuscht. Man hatte auf die allgemeine Entrechtung gehofft, oder zumindest die ordnungsgemäße Verrichtung der zugedachten Rollen. Statt dessen war der Angeklagte auf kläglichste Weise aus seiner Rolle gefallen. Ein erbärmlicher Mensch. Der Staatsanwalt sah sich so naturgemäß um den sportlichen Wert seiner Prozession betrogen, seine eigene Rolle auf beschämende Weise entblößt und ihrer federführenden Bedeutung beraubt: Die Speerspitze gegen das Wasser zu sein widersprach seinem guten Geschmack. Was bleibt zu überweltigen, wenn die Welt keinen Anwalt hat und sich ihrer Verteidigung selbst unfähig erweist? „Herr Staatsanwalt, Sie haben das Wort...“, zerschlug die unveränderte Stimme des Richters die sich in ihm ausbreitende Misere. „Wie ich es erwartet habe, gelang es dem Angeklagten in keinster Weise, sein Vergehen, das eigentlich ein Verfallen ist, zu rechtfertigen.“ Er schnaufte tief und war sich für einen Moment der Unpäßlichkeit seiner Worte bewußt. „Der Angeklagte konnte, wie ich es erwartet habe, nicht den geringsten Grund für die häßliche Mißgestaltetheit seines Weltbildes angeben. Statt dessen offenbarte uns seine Rede einen Abgrund des Hasses und der Verachtung, fernab der Grund-sätze, auf denen unsere Rechtsordnung gründet: Daß das Sein das Recht des Schönen ist, das Schöne das Sein des Rechts, das Recht das Schöne des Seins, das Sein das Schöne des Rechts, das Recht das Sein des Schönen und das Schöne das Recht des Seins. Ein gutes Leben ist wahrhafte Bildhaft, weil das Schöne das Sein berechtigt und nicht das Recht das Sein beschönigt. Eine wahrhaftige, nicht bloß wahrscheinliche Gestaltung von Selbst- und Weltbild ist also die einzig dingbare Leinwand, der einzig denkbare Grund, auf dem das Recht und die Schönheit sich zum Sein vermählen können, sie ist der einzige Untergrund, auf dem ihre Farben decken. Ich bitte um Verständnis, daß eine nähere Examinierung der grundlosen Abgründlichkeiten des Angeklagten unabdingbar ist, sowie um Entschuldigung für die damit unweigerlich verbundene Belästigung Ihres guten Geschmackes. Euer Ehren, gestatten Sie mir, Beweisstück Zwei vorzuführen...“ Seine Worte klangen weitaus befehlender, als er es intendiert hatte, beinah schien es, als wäre seine Schärfe auf der Suche nach lohnenderer Gegnerschaft und hätte sie vermeintlich in der scheinbaren Ruhe des Richters gefunden. Diese ging jedoch so weit, daß ein sanftes Nicken dem Staatsanwalt gestattete, die Gerichtsdiener erneut herbeizuwinken. Der Weg durch die Menge gestaltete sich nun bedeutend gangbarer, eine zweite Leinwand von gleicher Größe war schnell und spaltlos dicht zunebst der ersten plaziert.
Mit der zuvor verloren geglaubten Erregung des Publikums kehrte nun auch schlagartig die Ereiferung des Staatsanwaltes zurück: „Beweisstück Nummer Zwei ist das Selbstbild des Angeklagten...“ Erneut sorgte vor den Kopf stoßende Banalität für erwartungsvolles Schweigen, das der Staatsanwalt gekonnt bis zu seinem Abreißen ausklingen ließ, um anschließend festzustellen: „Ein Übergang, ein Überschritt zwischen dem Selbst- und dem Weltbild des Angeklagten ist nicht zu erkennen! Während jedes der beiden Bilder für sich eine Geschmacklosigkeit, ein Kapitalverbrechen am guten Geschmack darstellt, deckt ihre Zusammenschau eine Vergewaltigung jeden Gefühles der Harmonie dar – das schwerste aller Rechtsvergehen! Treten Sie näher, überzeugen Sie sich selbst! Keine Nadel, kein Haar könnte man zwischen diese rahmenlosen Mißgeburten schieben, und doch: kein Graben könnte breiter und garstiger erscheinen, kein Abgrund gähnender. Die beiden vom Angeklagten so mißgebildeten Beine des Seins laufen in einem alles an sich in sich ziehenden Spalt des Nichts zusammen. Die billige Attraktion des Vernichtens, der Attraktor der Nichtigkeit wird von uns, von unserem Rechtssystem zu recht nicht gebilligt! Die Differenz von, die Differenzierung zwischen Selbst und Welt ist in jeder Hinsicht intolerabel, eine Parabel der Unrechmäßigkeit insgesamt. Unsere rechtliche Pflicht ist es also, diesem armen Menschen zu seinem Recht zu verhelfen, für ihn Recht zu fertigen. Mehr, so denke ich, wäre an dieser Stelle ungeboten zu sagen, der Fall ist klar. Danke euer Ehren.“ Ein klarer Fall. Das Publikum war frustriert. Wozu war man gekommen? Zu einem Rechtsstreit, keinem Schauspiel mit unglaubwürdigen Darstellern! Man wartete gelangweilt auf die Verteidigung....
„Die Illusion der Welt ist eine Allusion auf das Selbst, so denkt ihr...“, begann der Angeklagte sein letztes Wort. „Was aber, wenn alles Delusion, nicht Illusion, die Differenz unser weltlicher Fetisch und somit Abkehr von göttlich unschuldiger Indifferenziertheit ist? Was – noch eher – wenn das Selbst die Welt umgekehrt wäre, wenn nur die Kehre, die Verkehrtheit, nicht das, wohin sie führt, eigentlich ist? Vielleicht ist nur der Graben die Wahrheit, nur das Abgraben und Vergraben ein Dienst an ihrer Dunkelheit? Wir ziehen uns alle aus, nicht um anzüglich zu sein, sondern weil die Nacktheit die Wahrheit des Da-Seins ist, das Zittern in der dunklen Kälte? Oder gar, weil das Sein selbst und somit unsere Perspektive verzogen ist, nicht und falsch bloße Zuzüge sind? Die Zügellosigkeit behält das Schnalzen nicht auf der Zunge, sie kommandiert auf den Lippen. Der Kuß ist die Vorbehaltlosigkeit der Verschwiegenheit und Ende aller Romantik zwischen Transzendenz und Immanenz. Unverdeckt ist einzig das Nichts, die Spalte, die Unzüglichkeit des Entreißens, die Perversion der Bereitschaft, sich etwas zuzuziehen, die Entschlossenheit, nichts zu verzeihen, dem Sein selbst nichts zu verzeihen, weil es ist... Was ist? Was ist zu sagen? Ich soll mein Selbstbild verteidigen? Vertauscht die Bilder!“ Schweigen. „Vertauscht die Bilder!“ Nachdem sie zögerlich ein Nicken des Richters abgewartet hatten, eilten die Gerichtsdiener zur Staffelei und vertauschten Selbst- und Weltbild. Das Publikum war wie auferstanden, hingerissen von dieser dramatischen Wendung, die ja eigentlich eine Vertauschung, man könnte fast sagen eine Verwechslung des Gleichen war. Schließlich bot sich nun ein völlig neues Bild: Die nun aneinander grenzenden Kanten des Selbst- und Weltbildes zeigten einen scheinbar fließenden Übergang, beinahe schien es, als handelte es sich um ein einziges Bild. Der Staatsanwalt war indes sprichwörtlich bildhaft entsetzt, die unerwartete Wendung, die ja wie gesagt eher eine Vertauschung war, hatte seinen vorgezeichneten Sieg, den er sich bereits in den kitschigen Farben der Fastbeschämung ausgemalt hatte, jäh zum Kläglichen gewandelt. Noch ehe er seine Stimme zum Gegenschlag erheben konnte, er verstummte in Selbstzweifel, fuhr der Angeklagte fort. „Wohlan, Ihr dachtet, ich wäre weltfremd? Nun denkt ihr: Ich bin mir selbst fremd. Ich bin der Fremde, weil das Befremden meine Lust ist? Lustig, so muß ich sagen, finde ich diese Prozession als solche, lustiger noch, daß wir alle immer fort mit uns selbst zu Gericht sitzen, suchend, mit uns selbst zu Recht zu kommen, und am lustigsten, daß manche unter uns immer Ankläger sind, immerfort ausrichtend, berichtigend und so dem tödlichem Urteil vorarbeitend, das heißt mit Vorurteilen arbeitend, andere Richter, die sich mit ihrem selbstgerechten Urteil jeden Defekt zu richten verstehen, und wieder andere Publikum, Zuschauer, die zuschauen um zuzuschauen, um ihrer selbst ansichtig von sich selbst abzusehen und so mit sich zu Recht zu kommen...“ Er schluckte heftig und atmete hastig, wollte fortfahren, als er rief: „Und der Beklagte, was ist mit dem Angeklagten?!“ „Ich verurteile den Angeklagten zur wahrhaften Bildhaft!“ Unter seinen zur Ordnung rufenden Hammerschlägen und seinem exstatischen Gejohle führte sich der dergestalt mit sich zu Recht gekommene endlich widerspenstig protestierend ab, einmal mehr alles verwerfend: Er hatte sich in seiner Rede selbst vergessen...