Der Froschkönig von Juranien
Die Prinzessin, im folgenden P genannt, spielt im Park. Dabei rollt ihre goldene Kugel in einen Brunnen. Dieses Geschehen könnte man subsumieren als Verstoß gegen Paragraphen des AbfallbeseitigungsG, des UmweltschutzG oder des WasserschutzG. Da der Vorsatz fehlt, käme allenfalls Fahrlässigkeit in Betracht.
Die P erhält ihre Kugel jedoch umgehend zurück, denn sie ist einem Frosch auf den Kopf gefallen, der sie P wiederbringt. Obwohl der Frosch von der Kugel eine Beule auf der Stirn davongetragen hat, hat sich die P keiner vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, da erneut Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Frosch erbittet zum Dank für die Rückgabe ihrer Kugel einen Kuss von der P. Diese stimmt dem Begehren sofort zu und beide verabreden ein abendliches Treffen im Schlafgemach der P.
Als der Frosch Einlass in das Zimmer fordert, kommt die P diesem Wunsch nur widerwillig nach. Auch den Kuss gewährt sie erst nach mehrmaliger Aufforderung. Fraglich ist, ob der Frosch mit seinem Verlangen eine Nötigung begangen haben könnte. Die P hat ihn geküsst, also läge Vollendung vor.
Anschließend hat die P den Frosch ergriffen und gegen die Wand geklatscht. Angesichts der Schwere dieser Tat möchte ich die Prüfung des Nötigungs§ hintenanstellen.
Die Handlung der P könnte sowohl einen versuchten Mord darstellen, als auch eine vorsätzliche Körperverletzung.
Der Tatbestand erfordert, daß jemand verletzt wurde. Als der Frosch gegen die Wand prallt, passiert in der Tat Erstaunliches mit ihm: Er verwandelt sich in einen Prinzen. Dabei handelt es sich keinesfalls um eine Verletzung seines Körpers, sondern um Zauberei! Somit ist bereits der Tatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt.
Im übrigen handelt es sich bei dem Wurf der P um einen reinen Ekelreflex; ein Vorsatz bezüglich Mordes ist dementsprechend nicht nachzuweisen.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass keinerlei strafrechtlich zu verfolgenden Taten der P oder des Frosches dem Glück des jungen Paares im Wege stehen. Die Hochzeit kann umgehend erfolgen...