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Biografie/Rechte

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Biografie/Rechte

Da mir bisher niemand wirklich eine aussagekräftige Antwort geben konnte, und ich niergends was hilfreiches fand, wende ich mich mal an Euch.
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der rechtlichen Lage zu einer Biografie aus.
Es geht um folgendes:

Ich schreibe ein Buch über eine Person/Soldaten zu Zeiten des Ersten Weltkrieges. Es soll möglichst originall getreut wiedergegeben werden (eben eine Biografie, wie bereits erwähnt).
Diese Person ist nicht mit mir Verwandt, jedoch bin ich im Besitz einer Menge Briefe von ihr.
Anhand meiner bisherigen Recherchen habe ich bereits ziemlich viel über diese Person heraus gefunden.

Nun würde mich interessieren:
a) Darf ich den Namen, Geburtsdatum, mit wem er verheiratet war, usw. in meinem Buch erwähnen? Oder sollte dies anonym bleiben?
b) Wo liegt die Grenze, wann solche Rechte an handschriftlichen Briefen verjähren? (Könnte jetzt, z.B. ein Angehöriger dieser Person daher kommen und die Briefe zurückfordern?)
c) Inwieweit muß ich bei noch vorhanden Angehörigen dieser Person um Erlaubnis bitten (und in welchem Grad müssen diese Angehörigen mit meinem Protagonisten verwandt sein)?
d) Was muß ich so allgemein beachten, wenn es um eine Biografie einer bereits verstorbenen Person geht?

Schlicht und einfach gefragt: Wie originall getreu darf ich mein Buch verfassen, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen?

Ich hoffe, ich habe verständlich rüberbringen können was ich meine.
Über jede kleine Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

Und damit es nicht zu Unklarheiten kommt möchte ich gleich dazu erwähnen, daß ich bereits bei meinen Recherchen auf der Suche nach Angehörigen des Soldaten bin, jedoch bisher keinen Erfolg hatte. Um Erlaubnis fragen bei irgendwem kann ich also nicht.

 

Ich fürchte, da streiten sich die Juristen, denn es kommen ja durchaus "nicht autorisierte" Biografien auf den Markt. Das aber meistens in Fällen, bei denen sich der Verlag ein Geschäft erhofft, das ihn veranlasst, die Risiken in Kauf zu nehmen.
Maxim Billers "Esra" zeigt, was passieren kann, wenn sich jemand in einem Roman wiedererkennt und dadurch beleidigt fühlt.
Ich kann also nur dazu raten, dich an die Verwandten zu wenden, um dich und einen eventuellen Verlag gut abzusichern. In vielen Verlagsverträgen steht zum Beispiel auch drin, dass der Autor die entstehenden Kosten trägt, wenn es wegen solcher nicht eingeholter Rechte zu Schwierigkeiten kommt.

Oh sehe, gerade, Verwandte hast du bisher nicht gefunden. Dann vergiss meine Antwort, wüsste auch nicht, an wen du dich da wenden kannst.

Lieben Gruß
sim

 

Hallo sim,

vielen Dank schon mal für Deine Rückmeldung.
Mit Verlagsverträgen hatte ich bisher noch nichts zu tun, weshalb dies auf jeden Fall schon mal ein guter Hinweis für mich ist wo ich vorsichtig sein sollte.
Sollte ich keine Verwandten finden, werde ich nun jedenfalls schon mal etwas zurückhaltender vorgehen und evtl. mein Buch umschreiben.

Maxim Billers "Esra" zeigt, was passieren kann, wenn sich jemand in einem Roman wiedererkennt und dadurch beleidigt fühlt.
Dies sagt mir jetzt so gar nix. Werde mich aber mal schlau machen, damit ich weiß, was es damit auf sich hat.

Lieben Dank
LoC

P.S.: Glückwunsch noch zu Deiner Veröffentlichung.

 

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