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"Der Fall Collini" und "Terror" des Ferdinand von Schirach

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"Der Fall Collini" und "Terror" des Ferdinand von Schirach

Ferdinand von Schirach: Der Fall Collini. Piper München Zürich 2011, Taschenbuch 2013, ca. 210 Seiten
ders.: Terror. Ein Theaterstück und eine Rede. Piper a. a. O. 2015, ca. 175 Seiten

Ferdinand von Schirach:
"Ein Gerichtsverfahren ist keine Trauerveranstaltung.
Es ist ein Kampf, da geht es auch laut zu!"​

Ursprünglich wollte ich nur den „Fall Collini“ besprechen, wähle nun aber auch das Theaterstück, weil es vor kurzem verfilmt und in der ARD aufgeführt wurde mit dem Experiment, dass das Publikum quasi wie in einer Volksabstimmung ein Urteil abgeben konnte.
Der eine oder die andere wird auch das Ergebnis wissen.

1​

Seit 34 Jahren lebt Collini, der als Gastarbeiter gekommen ist, unauffällig in Deutschland, als er in einem Berliner Nobelhotel einen Großindustriellen mit vier Schüssen tötet und hernach wie besessen das Gesicht des Toten zertritt.

Der Mörder lässt sich widerstandslos festnehmen und gesteht die Tat, ohne den Grund zu nennen. Von da an schweigt er zu seiner Tat. Zum Pflichtverteidiger wird ein junger Anwalt bestellt, der den Fall zunächst als Karrierechance begreift. Die Sache aber wird zum Albtraum: Er ist mit dem Enkel des Toten befreundet und die Zeitgeschichte, als Opfer wie Täter noch junge Leute waren, spielt in den Fall hinein.

Wie nebenbei erfahren der junge Mann und wir über die Justiz in den Nachkriegsjahren im Umgang mit Naziverbrechen und der Versuchung durch Korruption.

2​

Hat der Pilot eines Eurofighters richtig gehandelt, als er den Befehl erhielt, einen Airbus mit 164 Menschen an Bord von Berlin nach München vom Kurs abzudrängen, als die Maschine Kurs auf das nahezu ausverkaufte Stadion nimmt, in dem Deutschland gegen England spielt? Major Lars Koch trifft, als die Zeit unerbittlich abläuft, eine Entscheidung, die ihn vor Gericht bringt.

Ich zitier die Staatsanwältin - besser lässt sich m. E. "Recht" und "Moral" nicht darstellen: „Hohes Gericht, verehrte Damen und Herren Richter – um es gleich zu sagen: Der Angeklagte ist kein Krimineller. Seine Handlungen sind weit von dem entfernt, was wir sonst in einem Gerichtssaal untersuchen. Er hat weder seine Ehefrau noch deren Liebhaber getötet, er hat nicht geraubt, nicht betrogen, nicht gestohlen. Im Gegenteil: Lars Koch hat nach bürgerlichen Maßstäben bisher ein tadelloses Leben geführt, er hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Es gibt nicht das Geringste an ihm auszusetzen. Und ich kann sagen, dass mich seine Aufrichtigkeit und der Ernst seiner Überlegungen beeindruckt haben. Lars Koch ist kein Angeklagter, der versucht, seine Tat mit seiner Kindheit, einer psychischen Störung oder irgendeiner anderen Erklärung zu entschuldigen. Er ist hochintelligent, besonnen, ein Mann, der in der Lage ist, Recht von Unrecht zu unterscheiden. Er kann das vermutlich sogar besser als die meisten Menschen. Alles, was Lars Koch tat, tat er im vollen Bewusstsein, in größter Klarheit. Er war davon überzeugt, dass es das Richtige war. Und er ist es noch“, beginnt die Staatsanwältin ihr Schlusswort in dem Theaterstück „Terror“.

Ich zitiere, weil es die widersprüchlichen Gefühle des Einzelnen wie der Masse (wobei da i. d. R. das eigene Gehirn geschont wird zugunsten der animalischen Schwarmintelligenz) gegen gültiges Recht aufbringen kann. Dabei dürfen alle ordnenden Systeme, ob nun Familien- oder Strafrecht, Grammatik oder Rechtschreibung als „Reduktion von Komplexität“ (Niklas Luhmann) angesehen werden, die erst Sicherheit ermöglichen und ggfs. erzwingen. Dass sie dabei oft das Gebot der Widerspruchsfreiheit verfehlen kann, mag jeder – auch der kleinste Mann – an seiner Steuererklärung feststellen.

Die Staatsanwältin in „Terror“ fährt fort: „Verehrte Damen und Herren Richter, ja, der Verteidiger hat recht. Es geht in unserem Fall tatsächlich nur um die eine Frage: Dürfen wir Unschuldige töten, um andere Unschuldige zu retten? Und ist es eine Frage der Zahl? Lassen sich Leben zumindest dann gegeneinander rechnen, wenn für den Tod eines Menschen 400 andere gerettet werden können?
Spontan würden wir alle vermutlich genau das tun. Es erscheint uns richtig. Vielleicht sind wir uns nicht ganz sicher, und es kostet uns Überwindung. Aber wir wägen ab, wie wir das auch in anderen Bereichen unseres Lebens tun. Wir befragen unser Gewissen. Und dann glauben wir, dass wir vernünftig und fair handeln, nach bestem Wissen und Gewissen. Wir stimmen Lars Koch zu. Damit könnten wir den Prozess beenden und freisprechen.
Aber, Sie haben es bereits gehört, die Verfassung verlangt etwas anderes von uns. Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben es so formuliert: Leben darf nicht mit Leben aufgewogen werden. Niemals, auch nicht bei großen Zahlen. Das macht stutzig. Und wir sind es dem Angeklagten und den Opfern schuldig, genauer darüber nachzudenken.
Nach welchen Kriterien entscheiden wir, ob der Angeklagte töten durfte oder nicht? Eigentlich entscheiden wir nach unserem Gewissen, nach unserer Moral, nach unserem gesunden Menschenverstand. Es gibt noch andere Begriffe dafür: Der frühere Bundesverteidigungsminister hat sich auf »übergesetzlichen Notstand« berufen. Manche Juristen nennen es »Naturrecht«.
Die Bezeichnung, meine Damen und Herren Richter, ist aber ganz gleichgültig. Gemeint ist nämlich immer das Gleiche: Wir sollen nach Vorstellungen entscheiden, die über dem Gesetz stehen, die größer sind als das Gesetz, Vorstellungen also, die das Gesetz ersetzen. Die Frage lautet: Ist das vernünftig? Ich weiß, jeder Einzelne von Ihnen glaubt, dass er sich auf seine Moral, auf sein Gewissen verlassen kann. Aber das ist ein Irrtum.
1951 beschrieb der deutsche Rechtsphilosoph Hans Welzel den sogenannten Weichenstellerfall: Auf einer steilen Gebirgsstrecke löst sich ein Güterwagen. Er saust mit voller Wucht ins Tal auf einen kleinen Bahnhof zu. Dort steht gerade ein Personenzug. Rast der Güterwagen so weiter, wird er Hunderte von Menschen töten. Stellen Sie sich nun bitte vor, Sie sind der Bahnwärter. Sie haben die Möglichkeit, eine Weiche umzustellen und den Güterwaggon auf ein Nebengleis zu lenken. Das Problem: Auf diesem Nebengleis stehen fünf Arbeiter, die gerade die Schienen reparieren. Wenn Sie den Zug umlenken, töten Sie die fünf Arbeiter, retten aber Hunderte Passagiere. Was würden Sie tun? Würden Sie den Tod der fünf in Kauf nehmen?
Tatsächlich würden die meisten Menschen den Waggon umleiten. Und auch nach einiger Überlegung halten wir es für richtig, so zu handeln.
Aber wenn die Anordnung nur leicht verändert wird, wird es sofort sehr viel schwieriger. Judith Thomson, eine amerikanische Rechtsphilosophin, schlug 1976 vor, das Beispiel um eine Variante zu erweitern: Der Güterwaggon rast noch immer den Berg hinunter, aber jetzt gibt es keine Weiche mehr, die Sie umstellen könnten. Als Zuschauer stehen Sie nun auf einer Brücke und beobachten das Geschehen. Neben Ihnen sitzt ein sehr dicker Mann. Wenn er von der Brücke fiele, würde er auf dem Gleis landen. Er würde dort zwar überrollt, aber sein Körper würde den Waggon blockieren. Nun können Sie den Mann aber nicht einfach hinunterstoßen, er ist viel zu dick und zu stark. Sie müssten ihn also zuerst töten, zum Beispiel mit einem Messer, erst dann könnten Sie ihn hinunterwerfen. So würden Sie die Passagiere retten. Was würden Sie, verehrte Damen und Herren Richter, jetzt tun?
Ja, die meisten Menschen würden es ablehnen, den Mann zu töten. Aber was hat sich eigentlich geändert? Tatsächlich nur das eine: Wir müssten jetzt selbst Hand anlegen. Wir müssten einen Menschen selbst töten, eigenhändig. Das können wir nicht. Obwohl die Situationen sich also kaum unterscheiden, hat sich in unseren Köpfen alles verändert. In dem ersten Fall sind wir bereit, fünf Menschen zu töten – jetzt ist es uns unmöglich, auch nur einen einzigen umzubringen. Plötzlich erscheint es uns nicht mehr möglich, die richtige Entscheidung zu treffen. Verehrte Damen und Herren Richter, wir müssen also akzeptieren, dass es keine Sicherheit in moralischen Fragen gibt.
Wir machen Fehler, wir machen sie immer wieder, es ist unsere Natur – wir können gar nicht anders. Moral, Gewissen, gesunder Menschenverstand, Naturrecht, übergesetzlicher Notstand – jeder dieser Begriffe ist anfällig, sie schwanken, und es liegt in ihrer Natur, dass wir uns nicht sicher sein können, welches Handeln heute richtig ist und ob unsere Überlegungen morgen noch genauso gelten.
Wir brauchen also etwas Verlässlicheres als unsere spontanen Überzeugungen. Etwas, wonach wir uns jederzeit richten und an dem wir uns festhalten können. Etwas, was uns Klarheit im Chaos verschafft – eine Richtschnur, die auch in den schwierigsten Situationen gilt. Wir brauchen: Prinzipien.
Diese Prinzipien, verehrte Damen und Herren Richter, haben wir uns selbst gegeben. Es ist unsere Verfassung. Wir haben uns entschlossen, jeden Einzelfall nach ihr zu entscheiden. Jeder Fall ist an ihr zu messen und an ihr zu prüfen. An ihr – nicht an unserem Gewissen, nicht an unserer Moral und schon gar nicht an einer anderen, höheren Macht. Recht und Moral müssen streng voneinander getrennt werden.
Es hat lange gedauert, bis wir es begriffen haben: Genau das ist das Wesen des Rechtsstaats. Sie alle wissen, wie teuer wir diese Erkenntnis bezahlt haben. Nur das darf für alle verpflichtend sein, was Gesetz geworden ist. Ein wirkliches Gesetz, das der Verfassung entspricht und in einem komplizierten demokratischen Verfahren von unseren Parlamenten erlassen wurde. Und deshalb sind Gesetze, auch wenn sie manchen von uns unmoralisch und falsch vorkommen, trotzdem gültig. Wir haben nur die Möglichkeit, sie wieder aufzuheben. Und moralische Einstellungen? Ganz gleich, wie richtig sie uns erscheinen – sie binden niemanden. Nur und ausschließlich Gesetze können das. Und weiter noch: Niemals darf eine »moralisch richtige« Einstellung über die Verfassung gestellt werden. Das gilt jedenfalls in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat.
Nun wissen Sie aber auch, dass die Verfassung ein Widerstandsrecht vorsieht. Es mag also einmal Gesetze geben, die zu so unerträglichem Unrecht führen, dass ihre Anwendung menschenverachtend wäre. Aber, verehrte Damen und Herren Richter, davon kann in dem Fall des Lars Koch nicht die Rede sein: Es ging nicht darum, einen Tyrannen zu töten.
Unsere Verfassung ist also eine Sammlung von Prinzipien, die unbedingt und immer der Moral, dem Gewissen und jeder anderen Idee vorgehen muss. Und das höchste Prinzip dieser Verfassung ist die Würde des Menschen.
Unser Grundgesetz beginnt mit dem Satz: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Er steht nicht zufällig am Anfang. Der Satz ist die wichtigste Aussage der Verfassung. Dieser erste Artikel besitzt eine »Ewigkeitsgarantie«, das heißt, er kann nicht geändert werden, solange das Grundgesetz gilt. Aber was ist diese Würde eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht sagt, Würde bedeute, ein Mensch dürfe niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden. »Ein bloßes Objekt staatlichen Handelns«, was soll das sein? Die Idee geht auf Kant zurück. Der Mensch, sagte Kant, könne sich seine eigenen Gesetze geben und nach ihnen handeln, das unterscheide ihn von allen anderen Wesen. Er erkenne die Welt, er könne über sich selbst nachdenken. Deshalb sei er Subjekt und nicht, wie ein Stein, bloßes Objekt. Jeder Mensch besitzt diese Würde.
Wenn nun über einen Menschen bestimmt wird, ohne dass er darauf Einfluss nehmen kann, wenn also über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wird er zum Objekt. Und damit ist klar: Der Staat kann niemals ein Leben gegen ein anderes Leben aufwiegen. Auch nicht gegen 100, nicht gegen 1000 Leben. Jeder einzelne Mensch – auch jeder von Ihnen, meine Damen und Herren Geschworenen – besitzt diese Würde. Menschen sind keine Gegenstände. Das Leben kann nicht in Zahlen gemessen werden, es ist kein Markt.
Ist das nur eine Idee der Professoren und der Philosophen? Eine Forderung der Verfassungsrichter, die weit weg von den Anstrengungen unseres normalen Lebens urteilen? Nein, im Gegenteil. Welche Folgen eine Entscheidung gegen die Würde des Menschen hat, sehen Sie gerade in dem Fall des Lars Koch. Denken Sie an die Soldaten im Nationalen Lage- und Führungszentrum. Hätten sich alle verfassungstreu verhalten, wäre die Situation gar nicht erst eingetreten. Dann nämlich wäre das Stadion geräumt worden, und niemand wäre noch gefährdet worden. Es ist an Ihnen, verehrte Damen und Herren Richter, klarzustellen, dass Sie das nicht dulden. Sie wollen nicht den Verfassungsbruch, den der frühere Verteidigungsminister gefordert hat.
Natürlich, als Lars Koch die Lufthansa-Maschine abschoss, war das Stadion voll. Ihn trifft an dem Verfassungsbruch der anderen keine Schuld. Aber für ihn gilt, was in diesem Prozess die Nebenklägerin gefragt hat: Hätten die Passagiere den Terroristen doch noch überwältigen können? Hätten sie die Tür zum Cockpit einschlagen können? Wie weit waren sie? Hätte die Zeit gereicht? – Wir wissen es nicht. Hätte der Pilot doch noch anders gehandelt? Er hatte seinen eigenen Tod und den Tod so vieler Menschen vor Augen. Warum sollte er nicht doch noch die Maschine im letzten Moment hochziehen, um die Menschen im Stadion zu retten? – Wir wissen es nicht. Hätte der Kopilot in letzter Sekunde dem Terroristen die Waffe aus der Hand schlagen können? Wäre die Sache also noch einmal gut ausgegangen? – Auch das wissen wir nicht. Und warum wissen wir das alles nicht? Weil der Angeklagte sich entschieden hat. Er allein hat entschieden, dass die Passagiere sterben müssen. Er hatte keinen solchen Befehl, im Gegenteil. Er wusste, dass er sich gegen seine Befehle, gegen unsere Gesetze, gegen die Verfassung und gegen unsere Gerichte stellt. Lars Koch wurde dafür ausgebildet, sich in schwierigsten Umständen richtig zu entscheiden. Er hat vor diesem Tag Hunderte Male darüber nachgedacht, was er tun würde. Und deshalb muss er jetzt auch die Konsequenzen tragen. Lars Koch, verehrte Damen und Herren Richter, ist kein Held. Er hat getötet. Er hat die Menschen in seinen Händen zu bloßen Objekten gemacht. Er hat ihnen jede Entscheidungsmöglichkeit abgesprochen … Er hat diesen Menschen ihre Würde genommen.
Es ist schrecklich – die Verfassung verlangt viel von uns, manchmal ist es mehr, als wir glauben ertragen zu können. Aber sie ist klüger als wir, klüger als unsere Gefühle, als unsere Wut und unsere Angst. Nur wenn wir sie, wenn wir ihre Prinzipien, wenn wir die Würde des Menschen immer und überall achten, werden wir in den Zeiten des Terrors als freie Gesellschaft überleben können.
Es stimmt: Wir werden von allen Seiten bedroht, unser Staat ist den größten Gefahren ausgesetzt, und die Welt um uns droht einzustürzen. Aber in dieser Situation gilt es nur umso mehr, dass wir uns auf die Prinzipien des Rechtsstaats verlassen. Mit dem Recht ist es nämlich wie mit der Freundschaft – sie taugt nichts, wenn es sie nur für die guten Tage gibt.
Der Angeklagte sagte Ihnen, es sei richtig, wenige Menschen zu töten, um damit viele zu retten. Aber eben das wäre Recht nur für die guten Tage – in den schlechten, den schwierigen und dunklen, sollen wir anders entscheiden. Nein. Wenn Sie Lars Koch freisprechen, erklären Sie die Würde des Menschen, erklären Sie unsere Verfassung für wertlos. Meine Damen und Herren Richter, ich bin mir sicher, dass Sie in dieser Welt nicht leben wollen.
Ich beantrage daher, den Angeklagten wegen Mordes in 164 Fällen zu verurteilen“, schließt sie folgerichtig.

Ich verrate kein Geheimnis, dass ein Gesetzeswort geändert werden kann, dass es aber vom Verfahren abhängt, wie es ausformuliert wird.

 

Hallo Friedrichard,

danke für die Rezension. Dabei ist mir gleich am Anfang ein kleiner Tippfehler so sehr ins Auge gesprungen, dass ich darauf hinweisen möchte:

Ferdianand von Schirach:

Gruß
Geschichtenwerker

 

Dank Dir,

lieber Geschichtenwerker,

für den Hinweis.

Aber ach, Vergleichbares wie beim Vornamen, den ich selbstverständlich unverzüglich korrigieren werde, ist mir in der vom gemeinen Mitglied unkorrigierbaren Themenzeile für den Hausnamen geglückt, nicht etwa, weil ich der Auffassung wäre, man schreibe wie man spreche, sondern weil mein linker Zeigefinger zwomal die Taste r drückte.

Vielleicht erbarmt sich ja ein/e Moderator/in ...

Dank im voraus!

Gruß aus dem nieselpetrigen Pott vom

Friedel

 

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